Ausnahmen zum Widerrufsrecht
Da findet sich doch immer ein Käufer
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Es gibt Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Fernabsatz. Dazu zählen etwa verderbliche Lebensmittel, aber keineswegs spezifisch ausgestattete Lagerfahrzeuge. Solange die Ausstattung nicht „sehr exotisch“ ist, findet sich immer ein Käufer.
Nicht bei jedem Kaufgegenstand hat der Verbraucher, der im Fernabsatz gekauft hat, ein Widerrufsrecht. Denn § 312 g Abs. 2 BGB hält einige Ausnahmen bereit; beispielsweise verderbliche Lebensmittel oder Lotterielose. Für den Autokauf kann § 312 g Abs. 2 Ziffer 1 BGB mit folgendem Wortlaut von Bedeutung sein:
„Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
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