Ausnahmen zum Widerrufsrecht Da findet sich doch immer ein Käufer

Von RA Joachim Otting 4 min Lesedauer

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Es gibt Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Fernabsatz. Dazu zählen etwa verderbliche Lebensmittel, aber keineswegs spezifisch ausgestattete Lagerfahrzeuge. Solange die Ausstattung nicht „sehr exotisch“ ist, findet sich immer ein Käufer.

Im Fernabsatz gekauft und dann hat der Wagen doch nicht gefallen? Es ist gar nicht so leicht, das Widerspruchsrecht auszuhebeln; besonders nicht bei Autos.(Bild:  Wellnhofer Designs - adobe.stock.com)
Im Fernabsatz gekauft und dann hat der Wagen doch nicht gefallen? Es ist gar nicht so leicht, das Widerspruchsrecht auszuhebeln; besonders nicht bei Autos.
(Bild: Wellnhofer Designs - adobe.stock.com)

Nicht bei jedem Kaufgegenstand hat der Verbraucher, der im Fernabsatz gekauft hat, ein Widerrufsrecht. Denn § 312 g Abs. 2 BGB hält einige Ausnahmen bereit; beispielsweise verderbliche Lebensmittel oder Lotterielose. Für den Autokauf kann § 312 g Abs. 2 Ziffer 1 BGB mit folgendem Wortlaut von Bedeutung sein:

„Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: