Daihatsu: Noch viele Unklarheiten

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Vertriebschef Amenda betonte, dass Daihatsu bis zum 31. Januar 2013 noch kundenbelegte Fahrzeugbestellungen erfüllen werde. „Dazu sind wir vertraglich verpflichtet und diese Zusage hat Japan uns gegeben“, erklärte Amenda. Er stellte klar, dass die auf fünf Jahre verlängerte Garantie für alle Fahrzeuge gelte, die bis zur Einstellung des Vertriebs an die Kunden gehen: „Das ist keine kurzfristige Verkaufsunterstützung.“ Seit 1. März bietet Daihatsu nach der dreijährigen Werksgarantie eine zweijährige Anschlussgarantie der Car Garantie an.

Auch wenn die Ausgestaltung und der künftige Vertragspartner noch nicht feststünden, sei die Vergütung von Garantiearbeiten gesichert. „Die Garantie greift durch bis zum Hersteller nach Japan“, sagte Amenda.

Den Kunden auf die Situation hinweisen

Kritischer sieht die Garantiefrage Rechtsanwalt Dr. Tim O. Vogels. „Es gibt bisher keine Erklärung von Daihatsu Motor Company in Japan, dass der Hersteller nach einem Ausfall des Importeurs die Garantie übernimmt“, sagte der Jurist. Er appellierte an Daihatsu Deutschland, eine solche Patronatserklärung einzufordern, um den Händlern Sicherheit in dieser Frage zu geben.

Den Kunden gegenüber sollten die Händler darauf hinweisen, dass Daihatsu Deutschland der Garantiegeber sei, riet Vogels. Was die Sachmängelhaftung angeht, sei dennoch der Händler in der Pflicht. Vogels warnte: „Es hat praktisch noch keine gelungene Abwicklung eines ähnlichen Unternehmens gegeben.“ Auch wenn Daihatsu Deutschland die besten Absichten hege, bestehe zumindest die Gefahr einer Insolvenz – und damit das Risiko, dass der Händler auf möglichen Regressansprüchen gegenüber Daihatsu sitzen bleibe.

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Eine Hinweispflicht des Händlers gebe es auch bei Auslaufmodellen. Das treffe auf die Daihatsu-Fahrzeuge zu, sodass ein Händler seinen Kunden zumindest auf die Einstellung des Vertriebs zum 31. Januar 2013 hinweisen müsse.

Die Rücknahme von Ersatzteilen und Fahrzeugen muss Daihatsu gemäß den Regelungen des Händlervertrags gewährleisten. „Die Frage ist auch hier: Was passiert, wenn es Daihatsu Deutschland am 31.1.2013 nicht mehr gibt?“, so der Rechtsanwalt.

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