Nachweisgesetz
Darauf kommt es jetzt in Arbeitsverträgen an
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Prämienauszahlungen, Arbeitszeiten, Sondervereinbarungen: Seit dem 1. August 2022 muss das alles im Arbeitsvertrag explizit und detailliert festgehalten werden. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro pro Vertrag. Konkret bedeutet das für Arbeitgeber, ihre Arbeitsvertragsmuster zu überarbeiten.
Am 1. August 2022 ist das neue Nachweisgesetz (NachweisG) in Kraft getreten. Auch bisher waren Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bestimmte Arbeitsbedingungen schriftlich nachzuweisen. Diese Pflicht wurde meist mit dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags erfüllt. Doch die Anforderungen haben sich verschärft, sodass die Arbeitsvertragsmuster überarbeitet werden müssen. Denn Verstöße gegen das NachweisG können nun mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro pro Verstoß bzw. pro Vertrag geahndet werden. Das kann also schnell recht teuer werden. Letztlich ist der Aufwand in den meisten Fällen überschaubar, wenn auch lästig. Er kann jedoch auch als Chance und willkommener Anlass gesehen werden, die Vertragsmuster auf den neuesten Stand zu bringen.
Nachweisgesetz gilt jetzt auch für Aushilfen
Der Anwendungsbereich wurde auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet. Die Ausnahme für vorübergehende Aushilfen entfällt. Dadurch müssen nun auch Arbeitnehmer, die nur für eine sehr kurze Dauer tätig werden, einen schriftlichen Nachweis über ihre Arbeitsbedingungen erhalten. Für Azubis und Praktikanten gelten weiterhin Sonderregelungen mit ähnlichem Inhalt.
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