Neuerungen zum Jahreswechsel Das ändert sich 2025

Von Doris S. Pfaff 4 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Für die Autowerkstätten und Händler bringt das neue Jahr wieder neue Vorgaben und Richtlinien mit sich – und wegen nicht mehr auf den Weg gebrachten Gesetzesvorhaben auch einige Unsicherheiten.

Zum Jahreswechsel gibt es wieder Änderungen: So steht 2025 die Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung an. Konkret soll die jährliche Eichpflicht für Druckbarometer spätestens ab April 2025 entfallen.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Zum Jahreswechsel gibt es wieder Änderungen: So steht 2025 die Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung an. Konkret soll die jährliche Eichpflicht für Druckbarometer spätestens ab April 2025 entfallen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

E-Rechnungen, geänderte Aufbewahrungspflichten und wieder der farbliche Wechsel der HU-Plaketten: Das Jahr 2025 startet für Unternehmen mit einigen Unsicherheiten. Denn viele der von der Ampelregierung für dieses Jahr geplanten Änderungen konnten nicht mehr verabschiedet werden. Dazu zählen der Plan zur Einführung einer Sonderabschreibung für gewerblich genutzte E-Autos und die im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung eigentlich geplante Erhöhung des Bruttolistenpreises bei rein batterieelektrischen Fahrzeugen von 70.000 auf 95.0000 Euro.

Abschaffung der Doppelprüfung

Der Bundesrat hat die Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung beschlossen. Nach über zehn Jahren Einsatz für die Abschaffung sei dieser Beschluss ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung. Konkret soll die jährliche Eichpflicht für Druckbarometer entfallen. Spätestens ab April 2025 sei mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung nur noch eine regelmäßige Kalibrierung der Druckmanometer – gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung – erforderlich.