Kfz-Sachverständigen Forum
Dem Regress keine Chance
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Immer häufiger weigern sich Versicherungen, bei der Regulierung eines Kfz-Unfallschadens die Sachverständigenkosten zu übernehmen. Die Streitfrage lautet: Was war tatsächlich erforderlich? Ist das Gutachten fehlerbehaftet, droht dem Sachverständigen der Regress.
Eine Frage, die vielen Experten auf den Nägeln brennt, war das Leitthema des diesjährigen Kfz-Sachverständigen Forums: „Wird Sachverstand noch honoriert? – Das zutreffende Sachverständigenhonorar“. Über 320 Teilnehmer wollten in Würzburg erfahren: Welche Honorare dürfen angesetzt werden? Was sagen Juristen zu Honorarforderungen von Sachverständigen? Wie kann man sich gegen Honorarkürzungen und Regressforderungen wehren bzw. schützen?
Hintergrund: Die Kfz-Versicherer müssen die Kosten der Schadenregulierung senken, wenn sie mit dieser Sparte nicht wieder in die Verlustzone abrutschen wollen. Dabei gerät das Honorar für Sachverständige in den Fokus der Assekuranzen. Gestritten wird nicht nur um dessen Höhe. Vielmehr müssen sich Sachverständige zunehmend mit Regressforderungen auseinandersetzen – z. B., wenn eine Versicherung oder ein Prüfdienstleister die Meinung vertritt, dass das Gutachten Arbeiten beinhaltet, die entweder so oder gar nicht notwendig seien. Welche Haftungsfälle es für Sachverständige gibt, in welcher Höhe ihre Honorare ersatzfähig sind und welche Chancen in Richtung Honorarkürzung sogenannte Prüfberichte haben, waren Themen in Würzburg.
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