Reifendruck-Kontrollsysteme
Den Druck im Blick
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Seit Juli 2024 sind Reifendruck-Kontrollsysteme Pflicht bei neu zugelassenen Nutzfahrzeugen – sowohl bei der ziehenden als auch bei der gezogenen Einheit. Das Handling im Werkstattalltag ist zwar keine Raketenwissenschaft, erfordert aber dennoch Know-how.
Reifenschäden sind bei Nutzfahrzeugen die Pannenursache Nummer eins. Verkehrssicherheitsexperten zufolge gehen rund 30 Prozent der in der Transportbranche äußerst ungeliebten Fahrzeugausfälle auf das Konto eines Reifendefekts. Häufig ist ein zu geringer Fülldruck die Ursache dafür. Doch luftlose Reifen verursachen nicht nur zeit- und kostenintensive Liegenbleiber, sondern können auch platzen und dadurch zu verheerenden Unfällen und Fahrzeugbränden führen. Der Löwenanteil dieser Reifenschäden lässt sich den Experten zufolge mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS, englisch: tire pressure monitoring system, TPMS) verhindern, weil diese einen gefährlichen, schleichenden Luftverlust frühzeitig erkennen und sowohl den Fahrer als auch via Telematik den Fuhrparkmanager entsprechend warnen, sodass es gar nicht erst zu einer Katastrophe kommt. Darüber hinaus wirken sich RDK-Systeme positiv auf die Gesamtbetriebskosten (TCO, englisch: Total Cost of Ownership) des Nutzfahrzeugs aus, denn Reifen, die mit dem vorgeschriebenen Fülldruck gefahren werden, erzielen nicht nur eine bessere Laufleistung, sondern minimieren darüber hinaus auch noch den Kraftstoffverbrauch.
Was lange währt...
Reifendruck-Kontrollsysteme sind in der Kfz-Branche prinzipiell kein Neuland: bereits seit November 2014 gilt eine entsprechende Ausrüstungspflicht für alle neuen Pkw und kleinen Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Dass die Einführung in die schwere Klasse, also für neu zugelassene Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, erst knapp zehn Jahre später zum 1. Juli 2024 erfolgte, ist für viele Verkehrssicherheitsexperten immer noch unverständlich. Seit diesem Stichtag müssen laut UN ECE 141 alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen N1 bis N3 (Lkw), M1 bis M3 (Busse und Wohnmobile) sowie O3 und O4 (Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, darunter auch Sattelauflieger) ebenfalls über ein solches Sicherheitssystem verfügen. Für Anhänger sind alternativ auch automatische Reifendruck-Regelsysteme, welche einen Luftverlust automatisch ausgleichen, zulässig.
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