Hauptuntersuchung Karosseriebau-Fachbetrieb darf Prüfstützpunkt für die HU sein

Von Verkehrsfachanwalt Matthias Nickel 3 min Lesedauer

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Das Verwaltungsgericht Regensburg musste in einem Rechtsstreit entscheiden, ob ein Karosseriefachbetrieb geeignet ist, als Prüfstützpunkt zur Durchführung der Hauptuntersuchung zu dienen. Das Gericht hat diese Frage bejaht und festgestellt, dass beide Handwerksarten als gleichrangig anzusehen sind.

Rechtsanwalt Matthias Nickel (www.rae-mayen.de) erläutert und kommentiert für die Vogel Communications Group regelmäßig relevante Gerichtsurteile.(Bild:  Susanne Duda)
Rechtsanwalt Matthias Nickel (www.rae-mayen.de) erläutert und kommentiert für die Vogel Communications Group regelmäßig relevante Gerichtsurteile.
(Bild: Susanne Duda)

Im Rechtsstreit, der unter dem Aktenzeichen RN 3 K 18.1115 vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg verhandelt wurde, ging es um einen Betrieb des Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerks, der bereits im Jahr 2008 als Prüfstützpunkt für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO tätig war.

Die Kfz-Innung hatte gemäß der Festlegung des zuständigen Ministeriums die Auffassung vertreten, ein Meisterbetrieb könne nur dann Prüfstützpunkt für die Durchführung der HU sein, wenn es sich um einen Betrieb des Kraftfahrzeugtechniker-Handwerks handele. Weil der betroffene Betrieb jedoch ein solcher des Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerks war, hat die Innung dem Betrieb mitgeteilt, er dürfe nicht mehr als Prüfstützpunkt tätig sein. Dies teilte sie auch der dort tätigen Prüforganisation mit. Der Betrieb verklagte die Innung. Im Kern ging es bei diesem Rechtsstreit um die Frage, ob der Meisterbetrieb des Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerks die Eignung als Prüfstützpunkt besitzt.