Kfz-GVO Der Kunde sollte über den Datenzugang entscheiden

Von Nick Luhmann 3 min Lesedauer

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Der ZDK schätzt die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für das Kraftfahrzeuggewerbe grundsätzlich positiv ein – auch wenn weitere Klarstellungen fehlen

Der ZDK schätzt die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für das Kraftfahrzeuggewerbe grundsätzlich positiv ein – auch wenn weitere Klarstellungen fehlen (Bild:  ZDK)
Der ZDK schätzt die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für das Kraftfahrzeuggewerbe grundsätzlich positiv ein – auch wenn weitere Klarstellungen fehlen
(Bild: ZDK)

Herr Peckruhn, Herr Grün, die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) wurde Mitte April um fünf Jahre bis Ende Mai 2028 verlängert – ist dies für die Betriebe ein gutes Zeichen?

Thomas Peckruhn: Das ist ein positives Signal. Die Kfz-GVO bietet uns den Rahmen, wie wir künftig unser Geschäft betreiben, und zwar in alle Richtungen. Es gab Zeiten, da haben wir um eine Verlängerung der GVO viel härter kämpfen müssen.