Entlastung für Kfz-Betriebe Dezember-Soforthilfe passiert den Bundestag

Von Doris S. Pfaff

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Die geplante Soforthilfe für Gas und Wärme hat den Bundestag passiert. Die Entlastung für Bürger und kleinere Unternehmen soll noch im Dezember greifen. Davon können auch Autohäuser und Werkstätten profitieren.

Auch Kfz-Betriebe sollen als Gas- und Wärmekunden von der Dezember-Soforthilfe profitieren.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Auch Kfz-Betriebe sollen als Gas- und Wärmekunden von der Dezember-Soforthilfe profitieren.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November, die geplante Soforthilfe für Gas und Wärme beschlossen. Das Gesetz für die sogenannte Dezember-Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden soll bis Mitte November in Kraft treten; die Entlastungen sollen bereits im Dezember greifen. Zuvor muss das Gesetz am 14. November noch den Bundesrat passieren – die Zustimmung gilt jedoch als wahrscheinlich.

Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden, damit auch alle Kfz-Betriebe, sollen im Dezember entlastet werden. Damit wird der erste Teil der Empfehlungen umgesetzt, die die von der Bundesregierung eingesetzte Expert-Kommission am 31. Oktober 2022 gegeben hatte.

Mögliche weitere Entlastungen spätestens ab März

Weitere Entlastungen sollen durch die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen erfolgen, die spätestens ab März greifen sollen. Die Soforthilfe für Dezember soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit überbrücken, bis die Gas- und Wärmepreisbremse greift. Die Soforthilfe soll im Dezember erfolgen und sich an der Höhe der Abschlagszahlung vom September orientieren.

Das Bundeswirtschaftsministerium bietet zum Thema Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich einen Fragen- und Antworten-Katalog.

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