Rechnungskürzungen
Die Krux mit der Abtretung
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Es ist gang und gäbe, dass bei einem Unfallschaden der Geschädigte seine berechtigten Forderungen an die Werkstatt abtritt. Kommt es zum Streit, kann die Abtretung zum Problem werden – dazu trägt auch ein aktuelles Urteil des BGH bei.
Was passiert nach einem Unfall? Dieser Frage gingen die diesjährigen „Würzburger Karosserie- und Schadenstage“ auf den Grund. Vom Live-Unfall bis hin zum Thema Rechnungskürzung bildete die Veranstaltung Mitte März im Vogel Convention Center den gesamten Schadenprozess ab. Im Mittelpunkt standen die Themen künstliche Intelligenz (KI) und ihr Einfluss auf die Schadengutachten, die Marktveränderungen durch Telematiksysteme, die in den Automobilen verbaut sind, sowie die allgegenwärtige Rechnungskürzung durch Versicherungen und deren Prüfdienstleister, die aufgrund eines aktuellen BGH-Urteils vom 26.4.2022 (VI ZR 147/21) neue Formen annimmt.
Was genau hat sich in der Rechtsprechung verändert? Um dies zu verstehen, muss man sich mit den Begriffen „subjektive Schadenbetrachtung“ und „Werkstattrisiko“ beschäftigen. Vereinfacht dargestellt unterstellt die subjektive Schadenbetrachtung dem Geschädigten, dass er seinen Schaden nicht beurteilen kann, solange Fehler nicht offensichtlich sind, beispielsweise wenn der Betrieb bei einem Frontschaden Dellen an der Heckklappe ausbeult.
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