Dieselgate: Betroffene können in ihrem Heimatland Volkswagen verklagen

Von dpa

Anbieter zum Thema

Wer von der Abgasaffäre bei Volkswagen betroffen ist und den Hersteller deshalb verklagen will, muss das nicht in Deutschland tun. Das stellte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag klar.

(Bild:  VW)
(Bild: VW)

Geschädigte des VW-Abgasskandals dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Land des Autokaufs auf Schadenersatz klagen. Die Verbraucher müssten nicht in Deutschland, wo Volkswagen seinen Sitz hat, vor Gericht ziehen, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-343/19).

Hintergrund ist der Fall von 574 VW-Kunden in Österreich, deren Sammelklage vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängig ist. Normalerweise müsste eine Klage in demjenigen Staat eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb hatte das österreichische Gericht beim EuGH angefragt, ob es überhaupt zuständig ist.

Ausnahme von den gängigen Zuständigkeiten

Die Luxemburger Richter entschieden nun grundsätzlich, dass in Fällen wie dem VW-Abgasskandal eine Ausnahme von den gängigen gerichtlichen Zuständigkeiten vorliegt.

Der Ort der Verwirklichung des Schadens liege im konkreten Fall in Österreich. Zudem könne ein Autohersteller, der beim Bau eines Fahrzeugs eine unzulässige Manipulation vornimmt, davon ausgehen, dass er vor den Gerichten desjenigen Landes verklagt wird, in dem er die Autos verkauft.

(ID:46697992)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung