Polizei und Staatsanwaltschaft haben erneut Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Dieselgate-Affäre rund um Volkswagen durchgeführt. Diesmal wurden die Ermittler an mehreren Standorten des Zulieferers Continental vorstellig.
Man arbeite „vollumfänglich mit den Behörden“ zusammen, betonte Continental.
(Bild: Continental)
Die Diesel-Ermittler müssen tief in die Akten und weit in der Zeit zurück blicken: Bis ins Jahr 2006 reichen die Vorwürfe, die am Mittwoch zu einer neuen Razzia in der Branche bei Continental, VW und weiteren Firmen in mehreren Bundesländern geführt haben. Ehemalige und teils auch noch aktive Beschäftigte der einstigen Siemens-Autotechnik-Tochter VDO könnten nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Hannover demnach in Teile der Betrugsaffäre um millionenfach manipulierte Abgasdaten verwickelt sein.
Continental wies eine mögliche Mitverantwortung bei der Entwicklung illegaler Technik zurück. Der Dax-Konzern bekräftigte seine Position aus früheren Prüfungen: „Wir haben an keinen unserer Kunden Software zum Zweck der Manipulation von Abgastestwerten geliefert.“ Vielmehr hätten sich die jeweils gültigen Grenzwerte „grundsätzlich einhalten lassen“. Man wolle die Lage gemeinsam mit den Behörden aufklären.
Die Strafverfolger bewerten das Thema – jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt – skeptischer. Denn die Vorwürfe beziehen sich keineswegs auf ein Kavaliersdelikt: Es geht um Beihilfe zum Betrug im VW-Dieselskandal gegen sieben Ingenieure und zwei Projektleiter. Dazu kommen Ermittlungen wegen mittelbarer Falschbeurkundung. Quelle des Ganzen ist das schon länger laufende Verfahren im benachbarten Braunschweig. Dort sind neben dem früheren Volkswagen-Konzernchef Martin Winterkorn zahlreiche weitere Mitarbeiter angeklagt, über einen Prozessbeginn wurde allerdings noch nicht entschieden.
Mitarbeiter von Siemens VDO unter Verdacht
Kern der Untersuchungen im Fall Continental laut Staatsanwaltschaft Hannover: Man prüfe, ob Mitarbeiter von Siemens VDO – von Conti 2007 für einen zweistelligen Milliardenbetrag übernommen – möglicherweise den Auftrag für die Steuerung der 1,6-Liter-Ausgabe des späteren VW-Skandalmotors EA 189 annahmen. Und zwar in dem Wissen, dass Volkswagen damit betrügerische Absichten verfolgen wollte.
Es werde überdies Hinweisen nachgegangen, dass die Dokumentation der Software beeinflusst wurde. So ergibt sich der Anfangsverdacht: Beschäftigte der heutigen Conti-Automotive-Sparte könnten „Wünschen von VW entsprochen“ haben, eine verbotene Abschalteinrichtung herzustellen. Sichergestelltes Material müsse nun ausgewertet werden, so ein Staatsanwalt: „Wir stehen da noch am Anfang.“
Auch Volkswagen muss Dokumente herausgeben
Niedersachsen war nicht der einzige Schauplatz der Aktion. Polizisten und Staatsanwälte statteten neben der Continental-Zentrale in Hannover auch Büros in Regensburg und Frankfurt einen Besuch ab. Volkswagen habe am Stammsitz Wolfsburg ebenfalls Unterlagen herausgeben müssen. Außerdem seien Standorte einer Ingenieurfirma in Gifhorn und Berlin aufgesucht worden. Nach Informationen der „Wirtschaftswoche“ werden Beschäftigte des Zulieferers IAV als Zeugen geführt – ähnlich wie Continental-Mitarbeiter Anfang des Jahres bei Abgas-Untersuchungen gegen den japanischen Autohersteller Mitsubishi.
Die VW-Dieselaffäre war im September 2015 zuerst in den USA ans Licht gekommen. Der heute größte Autokonzern der Welt hatte manipulierte Reinigungssysteme in Fahrzeuge eingebaut, die in Tests niedrigere Stickoxid-Emissionen anzeigten als im tatsächlichen Straßenverkehr. Das Unternehmen stürzte in eine tiefe Krise, die über 30 Milliarden Euro kostete. Es kam zu zahlreichen zivil- und strafrechtlichen Verfahren – die gesamte Autoindustrie büßte enorm an Vertrauen ein.
Auch wenn bisher nur Volkswagen gezielte Manipulationen einräumte, gibt es Streit über die rechtlichen Grauzonen rund um sogenannte Temperaturfenster, innerhalb deren die Abgasreinigung zum Schutz von Bauteilen verringert werden darf. Und es ergab sich die Frage, ob womöglich auch Zulieferer in Täuschungsabsichten eingeweiht waren oder diese zumindest billigend in Kauf nahmen. Sie bestreiten dies.
Der weltgrößte Autozulieferer Bosch war ebenfalls schon ins Visier geraten. Die Stuttgarter hatten die Motorsteuergeräte gestellt, mit deren Software die VW-Dieselwagen manipuliert wurden. Im Mai 2019 verhängte die Staatsanwaltschaft deshalb eine Geldbuße von 90 Millionen Euro wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht – und schloss das Verfahren damit ab. Sie war zu der Überzeugung gelangt, dass die Initiative von Mitarbeitern der jeweiligen Autohersteller ausgegangen war und nicht von Bosch. Gegen einige Mitarbeiter des Zulieferers laufen aber immer noch Ermittlungen.
Continental – Nummer zwei der Zulieferbranche – baut seine Strukturen in Richtung Elektronik, Sensorik, Elektromobilität und Software um. Die Antriebssparte, die bald ein eigenständiges Unternehmen werden soll, hat aber beispielsweise auch Techniken zur Abgasnachbehandlung und Katalysatoren im Programm. Ebenso liefert der Konzern Bauteile zur Einspritzung von Harnstoff-Lösungen (AdBlue) zu, mit denen Stickoxide im Abgasstrom reduziert werden sollen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.