Elektronische Krankmeldung Digitales Verfahren kommt erst 2023
Arbeitgeber müssen erst ab Januar 2023 die digitale Krankmeldung ihrer Mitarbeiter bei der Krankenkasse abfragen. Eigentlich sollte der „gelbe Schein“ schon ab 1. Juli 2022 komplett wegfallen.

Seit Anfang des Jahres ist der erste Teil des Verfahrens zur elektronischen Krankmeldung umgesetzt. Arztpraxen sind seither dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) digital an die jeweilige Krankenkasse zu übermitteln. Erkrankte Mitarbeiter müssen damit nicht mehr selbst ihre Krankenkassen informieren.
Ab 1. Juli sollte eigentlich die nächste Phase der elektronischen Krankmeldung umgesetzt und der gelbe Schein auch für die Arbeitgeber abgelöst werden. Arbeitgeber sollten ab dann verpflichtet sein, die AU direkt bei der Krankenkasse ihres Mitarbeiters abzurufen.
Probleme bei der Übermittlung
Diesen Termin hat die Bundesregierung nun um ein halbes Jahr verschoben – auch auf Drängen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Zentralverbands Deutsches Handwerk (ZDH). Grund für die Verschiebung sind Probleme bei der Übermittlung der elektronischen AU von den Arztpraxen zu den Krankenkassen. Arbeitgeber können diese deshalb bisher oft nur mit Verzögerung abrufen.
Start zur verpflichtenden elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nun der 1. Januar 2023. Für Beschäftigte bedeutet dies, dass sie sich vorerst weiterhin mit dem sogenannten gelben Schein bei ihrem Arbeitgeber krankmelden müssen. Ab 1. Januar 2023 reicht es dann aus, wenn Mitarbeiter ihren Arbeitgeber telefonisch über ihre Erkrankung informieren. Weitere Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bietet die BDA, die ZDK-Mitglieder online abrufen können.
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