Dr. Axel Koblitz ist neuer ZLW-Präsident
Die Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) hat auf ihrer Mitgliederversammlung am Dienstag in Stuttgart einen neuen Vorstand gewählt.
Die Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) hat auf ihrer Mitgliederversammlung am Dienstag in Stuttgart einen neuen Vorstand gewählt. Nachfolger des bisherigen Präsidenten Dr. Jürgen Creutzig wurde Dr. Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Seine Stellvertreter sind Thomas Peckruhn und Manfred Woltmann. Zum Schriftführer wurde Werner Entenmann gewählt, Fritz Kuckartz als Schatzmeister bestätigt.
ZLW-Geschäftsführer Ulrich Dilchert konnte wie in den Vorjahren erneut eine positive Jahresbilanz ziehen. Die selbst gesetzte Aufgabe - Aufklärung der Kfz-Unternehmen in Fragen des Wettbewerbsrechts, deren Schutz vor unlauterem Wettbewerb sowie unberechtigten Abmahnungen - habe die Vereinigung wieder erfüllen können. Unter den seriösen Wettbewerbsvereinen stehe die ZLW in vorderster Reihe. Sie sei nicht auf Gewinnerzielung aus, was der Verzicht auf Abmahnpauschalen bei Erstverstößen belegt.
Zu den Schwerpunktthemen im vergangenen Jahr zählte laut Dilchert die Belästigung durch unerwünschte Fax- und Email-Werbung. Diese sei nach § 7 UWG ohne Einverständnis des Empfängers grundsätzlich unzulässig. Die Beweislast liege hier beim Werbenden, so die aktuelle Rechtsprechung.
Grauzone Internet
Ein neuer Aspekt im Wettbewerbsrecht sei durch das Internet hinzugekommen: Häufig versuchten Anbieter, durch geschönte Angaben eine bessere Platzierung im Daten-Ozean zu erreichen. Hierzu gäbe es allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Eine sehr positive Beurteilung erhielt das reformierte UWG durch den ZLW-Geschäftsführer. Befürchtungen, durch die Liberalisierung würde die Rechtssituation verschlechtert, hätten sich nicht bewahrheitet. Das strikte Transparenzgebot begünstige den fairen Wettbewerb und finde zunehmend Einzug in die neuere Rechtsprechung.