Billig-Katalysatoren DUH schreibt Kfz-Werkstätten und kündigt Testkäufe an

Von Doris S. Pfaff 4 min Lesedauer

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Die DUH will den Einbau von sogenannten Billig-Kats bekämpfen und hat dazu bundesweit Kfz-Betriebe angeschrieben. Die Branchenverbände des Kfz-Gewerbes wehren sich gegen den erhobenen Pauschalverdacht.

Minderwertige Katalysatoren fallen nicht immer bei der Abgasuntersuchung auf. Das haben Untersuchungen des TÜVs bereits vor Jahren gezeigt. (Bild:  Promotor)
Minderwertige Katalysatoren fallen nicht immer bei der Abgasuntersuchung auf. Das haben Untersuchungen des TÜVs bereits vor Jahren gezeigt.
(Bild: Promotor)

Die DUH will den Einbau von sogenannten Billig-Kats bekämpfen und hat dazu bundesweit Kfz-Betriebe angeschrieben. Die Branchenverbände des Kfz-Gewerbes wehren sich gegen den erhobenen Pauschalverdacht.

Empört reagiert das Kfz-Gewerbe auf die Schreiben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) an Kfz-Betriebe. Darin bittet DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Werkstätten mit Frist bis zum 27. März um Rückmeldung zur Qualität der von ihnen ausgetauschten Katalysatoren. Zugleich kündigt der Umweltverband Testkäufe an.

Nach Angaben der DUH sind derzeit rund sieben Millionen Diesel-Pkw mit unzureichend wirksamen Abgasreinigungsanlagen unterwegs. Zudem geht die DUH davon aus, dass von den 13,7 Millionen Benzinern, die älter als zehn Jahre sind, etwa 500.000 Fahrzeuge mit defekten Katalysatoren auf den Straßen fahren.

DUH: Kfz-Werkstätten tragen Mitverantwortung

Kfz-Werkstätten sowie Teilegroßhändler und Ersatzteilvertriebe sieht die DUH deshalb in Mitverantwortung für die Qualität der im Bestand verbauten Abgasreinigungssysteme. Schon 2019 hätten eigene Tests gezeigt, dass viele Betriebe dieser Verantwortung nicht gerecht würden: Zahlreiche Austausch-Katalysatoren hätten bei Prüfungen nicht annähernd die Wirksamkeit von Original-Komponenten (OEM) oder höherwertigen Alternativen – etwa solchen mit dem Umweltsiegel „Blauer Engel“ – erreicht. Teilweise seien die Grenzwerte „um ein Vielfaches überschritten“ worden, so die DUH.

Um das Problem anzugehen, kündigte der Umweltverband in den Schreiben an, Austausch-Katalysatoren (AT-Kats) testweise zu erwerben und deren Beschichtung sowie Emissionswirksamkeit durch unabhängige Labore prüfen zu lassen. Zudem seien rechtliche Schritte gegen „nachweislich irreführende oder betrügerische Praktiken und Produkte“ geplant.

ZDK: Betriebe sollen Fragen nicht beantworten

Bis zum 27. März sollen die Betriebe der DUH mitteilen, welche Arten von Katalysatoren sie verbauen. Gefordert ist eine Aufschlüsselung nach OEM-Systemen, Katalysatoren mit dem Umweltzeichen Blauer Engel (oder vergleichbarer Qualität) sowie sonstigen ECE-Katalysatoren. Außerdem sollen sie angeben, welche Produkte sie ihren Kunden anbieten – jeweils mit Hersteller und Qualitätsstandard.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hält das Schreiben für übergriffig. Zum einen werde den Betrieben und Teilehändlern unterstellt, wissentlich minderwertige oder nicht funktionstüchtige Katalysatoren zu verkaufen. „Für unsere Betriebe steht fest: Bei sicherheits- und emissionsrelevanten Bauteilen wie dem Katalysator gibt es keine Kompromisse. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass ausschließlich geprüfte Qualitätsprodukte verbaut werden“, betont ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.

ZVK/BIV sind keine Fälle bekannt

Auch der Bundesinnungsverband, der Zentralverband Kraftfahrzeughandwerk (ZVK), weist den Vorwurf der DUH zurück. „Wir können nicht nachvollziehen, auf welcher Faktenbasis die DUH operiert. Uns ist mit Blick auf Innungsbetriebe nichts Dergleichen bekannt“, teilte Hauptgeschäftsführer Jürgen Gros mit.

Der freie Ersatzteilhandel reagierte ebenfalls kritisch: „Der freie Ersatzteilmarkt steht für geprüfte Qualität und verlässliche Standards. Werkstätten und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Ersatzkatalysatoren die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und dauerhaft funktionieren“, sagt Thomas Vollmar, Präsident des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA).

Der ZDK rät den Betrieben, das DUH-Schreiben nicht zu beantworten. „Wir kennen die DUH seit vielen Jahren als Organisation, die auch juristische Schritte nicht scheut, wenn ihr eine Antwort der Betriebe nicht gefällt. Natürlich haben unsere Mitglieder grundsätzlich Interesse daran, funktionierende Kats zu verbauen beziehungsweise zu verkaufen.“

Kritisch sieht der ZDK zudem, dass die DUH gleichzeitig Betriebe befragt und Testkäufe sowie Werkstatt- und Abgastests ankündigt. „Unsere Betriebe stehen für Qualität und Rechtskonformität. Wer den Mittelstand pauschal unter Verdacht stellt, trägt nicht zur Lösung bei, sondern beschädigt das Vertrauen in eine Branche, die täglich für sichere und umweltgerechte Mobilität sorgt“, so Peckruhn.

Fraglich sei auch, ob hier nicht die Politik stärker in der Pflicht sei und das DUH-Schreiben an der falschen Stelle ansetze. Denn Kunden haben grundsätzlich das Recht, Ersatzteile mit in die Werkstatt zu bringen. Solange diese zugelassen sind, dürfen sie eingebaut werden – ungeachtet ihrer Qualität. Auch wenn der ZDK diese Haltung nicht teilt: „Durch die Verwendung hochwertiger Ersatzkatalysatoren stellen Kfz-Fachbetriebe sicher, dass Fahrzeuge auch nach einer Reparatur zuverlässig die gesetzlichen Abgasvorschriften erfüllen“, betont Peckruhn.

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Billig-Kats sind seit Jahren ein Problem

Das Thema ist nicht neu. Schon 2015 hatte der TÜV Nord im Auftrag der DUH eine Reihe günstiger Austauschprodukte untersucht. Das Ergebnis: Zwei von sieben Katalysatoren überschritten bereits im Neuzustand die gesetzlich zulässigen Schadstoffgrenzwerte. Nach einem Alterungstest über 80.000 Kilometer fielen auch die übrigen Billig-Katalysatoren durch. Bemerkenswert: Keiner dieser Katalysatoren wäre bei der Abgasuntersuchung aufgefallen, und auch die On-Board-Diagnose meldete keine Fehlfunktion. Auch damals drohte die DUH den Kfz-Betrieben mit verdeckten Werkstattbesuchen.

Um das Problem von minderwertigen Katalysatoren in den Griff zu bekommen, müsste der Gesetzgeber ran. Denn bislang gibt es weder eine nationale noch eine europäische Norm für derartige Ersatzteile – lediglich die UN-Zulassungsvorschrift ECE R103. Zwar muss der Hersteller darin die Wirksamkeit seines Produkts beschreiben, weitergehende Prüfpflichten bestehen jedoch nicht. Schon damals forderte die DUH das Bundesverkehrsministerium (BMVI) auf, Typgenehmigungen von Austausch-Katalysatoren durch eigene Messungen zu überprüfen.

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