THG-Quote Gekürzte Antragsfristen: E-Autofahrer gehen leer aus

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Wenn E-Autos in diesem Jahr erst nach dem 15. November zugelassen werden, können Halter in 2023 nicht mehr von der THG-Prämie profitieren. Grund für die Änderung ist die Arbeitsüberlastung des Umweltbundesamtes. Der ZDK will das nicht hinnehmen.

Halter von E-Autos können am THG-Quotenhandel teilhaben, allerdings ändern sich 2023 die Antragsfristen: Wer die Prämie noch für das laufende Jahr haben möchte, muss den Antrag bis zum 15. November gestellt haben. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Halter von E-Autos können am THG-Quotenhandel teilhaben, allerdings ändern sich 2023 die Antragsfristen: Wer die Prämie noch für das laufende Jahr haben möchte, muss den Antrag bis zum 15. November gestellt haben.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Um mehr als drei Monate gekürzt – das Bundeskabinett hat die Antragsfristen für die Treibhausgasminderungsquote (THG) von E-Autos angepasst. Die geänderte THG-Quote ist bereits seit dem 29. Juli in Kraft. Bisher hatten Halter von reinen Elektrofahrzeugen bis zum 28. Februar des Folgejahres Zeit, den Erstantrag auf ihre jährliche Prämie zu stellen. Ab sofort muss das bis zum 15. November desselben Jahres geschehen. Spätere Anträge finden für das laufende Jahr keine Berücksichtigung. Halter können dann erst ab dem Folgejahr am CO2-Quotenhandel teilhaben.

ZDK zeigt sich verärgert

Für Kunden bedeutet das bei der aktuell gezahlten Jahresprämie einen Verlust von 280 bis 300 Euro. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) zeigt sich darüber verärgert, insbesondere über den Grund der Änderung.