THG-Quote
Gekürzte Antragsfristen: E-Autofahrer gehen leer aus
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Wenn E-Autos in diesem Jahr erst nach dem 15. November zugelassen werden, können Halter in 2023 nicht mehr von der THG-Prämie profitieren. Grund für die Änderung ist die Arbeitsüberlastung des Umweltbundesamtes. Der ZDK will das nicht hinnehmen.
Um mehr als drei Monate gekürzt – das Bundeskabinett hat die Antragsfristen für die Treibhausgasminderungsquote (THG) von E-Autos angepasst. Die geänderte THG-Quote ist bereits seit dem 29. Juli in Kraft. Bisher hatten Halter von reinen Elektrofahrzeugen bis zum 28. Februar des Folgejahres Zeit, den Erstantrag auf ihre jährliche Prämie zu stellen. Ab sofort muss das bis zum 15. November desselben Jahres geschehen. Spätere Anträge finden für das laufende Jahr keine Berücksichtigung. Halter können dann erst ab dem Folgejahr am CO2-Quotenhandel teilhaben.
ZDK zeigt sich verärgert
Für Kunden bedeutet das bei der aktuell gezahlten Jahresprämie einen Verlust von 280 bis 300 Euro. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) zeigt sich darüber verärgert, insbesondere über den Grund der Änderung.
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