Missbrauch roter 06-Kennzeichen Eine Unsitte, die teuer zu stehen kommen kann

Von RA Joachim Otting 4 min Lesedauer

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Schlechte Angewohnheiten wird man nicht so leicht los. Das wissen insbesondere Autohändler, die laissez-faire mit ihren roten Kennzeichen umgehen. Im Zweifel zahlen nämlich sie selbst für Schäden, die durch den Missbrauch entstehen.

Wer rote 06-Kennzeichen nicht regelkonform verwendet, muss damit rechnen, dass es im Schadenfall teuer werden kann.(Bild:  Andrey Popov -  iStock.com)
Wer rote 06-Kennzeichen nicht regelkonform verwendet, muss damit rechnen, dass es im Schadenfall teuer werden kann.
(Bild: Andrey Popov - iStock.com)

Der Missbrauch der roten 06-Kennzeichen für nicht regelkonforme Fahrten ist offenbar nicht auszurotten. Erlaubt sind rote Kennzeichen nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrt sowie für Fahrten zum Tanken und zur Waschanlage vor der Auslieferung. Aber offenbar unterliegt selbst der Inhaber roter 06-Kennzeichen, der sich fest vorgenommen hat, regelkonform zu handeln, doch der Versuchung und nutzt sie mal eben, weil gerade kein anderes Auto greifbar war. Es gibt aber auch ganz hartnäckige Händler, die nach dem Motto verfahren: „Ist doch mein rotes Kennzeichen, damit kann ich machen, was ich will.“ Genau so einer landete in einem Verfahren vom dem Landgericht Mönchengladbach. Aber egal, wie kreativ die Ausreden für den Missbrauch sind: Keiner kommt aus der Sache ungeschoren heraus.

Nebulöse Angelegenheit

Im Fall vor dem LG Mönchengladbach ging es um einen „Jemand“, der mit einem Fahrzeug, das mit roten 06-Kennzeichen versehen war, zu einer Arztpraxis fuhr. Dort vergaß er, die Handbremse anzuziehen. Das Fahrzeug rollte gegen ein anderes und richtete Schaden an. Der Versicherer (VR) wollte vom Versicherungsnehmer (VN) wissen, welches Fahrzeug das war. Er forderte Kopien der Zulassungsbescheinigung, des Kaufvertrags, des rosafarbenen Fahrzeugscheins sowie des Fahrtennachweises an. Doch der VN antwortete nicht. Nach langem Hin und Her erklärte er, sein Mitarbeiter habe das Fahrzeug genutzt. Die Ehefrau des Arztes habe das Fahrzeug gekauft und der Mitarbeiter habe es ihr ausgeliefert. Dafür gab es aber keinen Beleg und um welches Fahrzeug es sich überhaupt handelte, blieb unklar.