Einheitsprüfung für VW-Verkäufer

Redakteur: Dipl.-Ing. Edgar Schmidt

Bei Volkswagen müssen künftig alle Automobilverkäufer eine einheitliche Prüfung ablegen, um sich zum Geprüften Automobilverkäufer zu qualifizieren – unabhängig von ihrer Vorqualifizierung.

Volkswagen setzt bei der Weiterbildung von Automobilverkäufern künftig auf das so genannte „synchronisierte GAV-Verfahren“ und damit auf ein einheitliches Examen für „Geprüfte/r Automobilverkäufer/in“ (GAV).

Nach Angaben von Birgit Behrens, Geschäftsführerin der Abteilung Berufsbildung im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), sei bei diesem Verfahren unter anderen neu, dass auch die Juniorverkäufer/innen ihr Zertifikat als „Geprüfte/r Automobilverkäufer/in“ frühestens 24 Monate nach ihrer Einstellung erwerben können. So müssten auch die Nachwuchskräfte erst ihre Verkaufserfolge nachweisen, um das Branchenzertifikat zu erhalten. Auch wenn sie deutlich mehr Trainingstage zu absolvieren hätten als ihre erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, so sollen die Leistungen der beiden Gruppen am Ende im Examen trotzdem vergleichbar sein.

Mit der Zertifizierung ihres synchronisierten GAV-Verfahrens knüpft die Volkswagen AG an eine bereits über zehnjährige Tradition bei der Prüfung von Automobilverkäufer/innen an. Schon 1998 absolvierte das Unternehmen eine erste Verfahrenszertifizierung für die Juniorverkäuferausbildung, die Auditierung der Seniorverkäufer absolvierte der Konzern erstmals im Jahr 2000. Seit 1999 hat die Volkswagen AG bereits 1.953 Seniorverkäufer auditiert und 2.918 Juniorverkäufer geprüft.

Nach Angaben von Behrens setzen immer mehr Hersteller und Importeure in der Gütegemeinschaft „Geprüfte/r Automobilverkäufer/in“ auf das synchronisierte GAV-Verfahren.

In der Gütegemeinschaft sind 31 Hersteller und Importeure beziehungsweise 34 Marken vertreten, die die einheitlichen Prüf- und Zertifizierungsregeln anwenden. Das neue Qualifizierungsverfahren fordere von den Mitgliedern der Gütegemeinschaft zwar erneut konzeptionelle und kommunikative Investitionen. Es überzeuge aber durch seine Vorteile: Juniorverkäufer würden länger an die Marke und den ausbildenden Handelsbetrieb gebunden, und das Zertifikat „Geprüfte/r Automobilverkäufer/in“ sei jetzt noch aussagefähiger für die Beurteilung einer exzellenten Verkäuferleistung, so Behrens.

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