EU-Einigung Entwaldungsverordnung trifft Kfz-Betriebe erst 2027

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Die Entwaldungsverordnung wird noch mal um ein Jahr verschoben, darauf einigten sich die EU-Gremien. Anfang des Jahres 2026 soll die EU zudem die Maßnahmen überprüfen. Für Kfz-Handel und Werkstätten soll es weniger Dokumentationspflichten geben.

Was die Entwaldungsverordnung konkret für die Kfz-Betriebe bedeutet, ist noch unklar. Weil die Branche unter anderem Produkte aus Kautschuk verwendet (Reifen, Dichtungen, Schläuche), ist die Sorge vor weiteren Dokumentations- und Nachweispflichten groß. Nun wurde die EU-Verordnung noch mal um ein Jahr bis 2027 verschoben. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Was die Entwaldungsverordnung konkret für die Kfz-Betriebe bedeutet, ist noch unklar. Weil die Branche unter anderem Produkte aus Kautschuk verwendet (Reifen, Dichtungen, Schläuche), ist die Sorge vor weiteren Dokumentations- und Nachweispflichten groß. Nun wurde die EU-Verordnung noch mal um ein Jahr bis 2027 verschoben.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die EU-Gesetzgeber – die Kommission, der Rat und das Parlament – haben sich in der Nacht zum 5. Dezember auf einen Kompromiss zur Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) geeinigt: Die Anwendung verschiebt sich auf den 30. Dezember 2026, Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten bis 30. Juni 2027 Zeit. Ursprünglich geplant war, dass die Verordnung ab Januar 2026 greifen sollte.

Künftig solle laut der Einigung nach dem „Once-only“-Prinzip verfahren werden. Das heißt, die Sorgfalts- und Berichtspflichten sollen grundsätzlich von dem Unternehmen erbracht werden, das die betroffenen Rohstoffe oder Produkte erstmals auf den EU-Markt bringt. Diese Einigung greift zentrale Forderungen von Handwerksverbänden auf und muss nun noch formell von Parlament und Rat bestätigt werden. Erst dann besteht Rechtssicherheit. Außerdem soll die EU bis Ende Februar 2026 weitere Maßnahmen prüfen, mit der sich die Verordnung entbürokratisieren lässt.