GVO Entwurf mit interessanten Aspekten für den Handel

Von Doris S. Pfaff

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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat den ersten Entwurf zur neuen Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung bewertet. Für den Automobilhandel sieht der Verband durchaus positive Tendenzen, auch wegen der Aussagen der EU-Kommission zu den Agentursystemen.

Der Entwurf zur neuen GVO bezieht auch unechte Agentursysteme ein und erlaubt sie unter Auflagen. Der ZDK sieht noch Klärungsbedarf.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Der Entwurf zur neuen GVO bezieht auch unechte Agentursysteme ein und erlaubt sie unter Auflagen. Der ZDK sieht noch Klärungsbedarf.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Der erste Aufschlag zur neuen Vertikal-GVO ist für den Automobilhandel positiv zu bewerten. Zu diesem Ergebnis kommt Antje Woltermann, Geschäftsführerin der Abteilung „Betriebswirtschaft- und Volkswirtschaft, Fabrikate“ beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Sie hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem ersten Entwurf zur überarbeiteten Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) beschäftigt, den die EU-Kommission Anfang Juli zusammen mit ergänzenden Leitlinien vorgelegt hatte. Gleichwohl besteht aus ihrer Sicht an einigen Stellen noch Klärungsbedarf. Diese Punkte wird der ZDK nun in die laufende öffentliche Konsultation einbringen.