Stundenverrechnungssätze
Erfolg in der Werkstatt ist kalkulierbar
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Der Stundenverrechnungssatz im Service ist eine Kenngröße, die für sich alleine gestellt nur eine geringe Aussagekraft hat – nämlich, ob die Werkstatt teuer ist oder nicht. In Relation zu den betrieblichen Kosten und der Auslastung der Werkstatt sieht das ganz anders aus.
Dass Werkstätten die eigenen Kosten im Detail kennen, hat eher Seltenheitswert. Bei großen Autohäusern beziehungsweise Autohausketten, wo das Führen und Planen nach Kennzahlen kein Fremdwort ist, kennt man sich in der Regel mit der eigenen Kostenstruktur aus. Aber im kleinen Autohaus, in der freien Werkstatt oder dem Karosserie- und Lackbetrieb ist das häufig nicht so. Das war eines der Ergebnisse des diesjährigen Kfz-Sachverständigen Forums in Würzburg, das die Fachmedien »kfz-betrieb« und »Fahrzeug+Karosserie« Anfang Februar durchführten. Ein Ziel dieser Veranstaltung war es, den Sachverständigen zu erläutern, wie die ausgehängten Stundenverrechnungssätze – die sie in ihren Gutachten verwenden – zustande kommen und warum Werkstätten eine vernünftige Vergütung für ihre Dienstleistung benötigen.
Glaubt man den Aussagen von Kfz-Branchenexperten und -Verbänden, dann funktioniert die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes (SVS) für die Werkstatt nach folgendem Muster: Der Betriebsinhaber schaut, was der oder die Nachbar/n für eine Werkstattstunde nehmen, und bleibt leicht unter dem ermittelten Wert. Bei ausreichendem Selbstvertrauen und einer hochwertigen Werkstattausrüstung sowie einem hohen Know-how der Mitarbeiter kann der SVS auch mal über dem rund um den eigenen Kirchturm erfragten Wert liegen. Kurz: Zu viele Kfz-Betriebe kalkulieren ihren SVS nicht, sondern ermitteln ihn aus einer Wettbewerbsbeobachtung heraus. Das bestätigt auch Thomas Aukamm, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e. V. (ZKF): „Die Realität ist etwas anders, als es der Betriebswirt gerne hätte. Die eigenen Kosten werden leider nur in den seltensten Fällen betrachtet. Dadurch kann es passieren, dass gerade bei niedrigen Stundenverrechnungssätzen wie in der Schadensteuerung der Betriebsinhaber bei jeder Reparaturstunde von seinem Privatvermögen drauflegt.“
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