Nachgefragt Sachmangelhaftung
Erste Händler denken an die Rückkehr zum Agenturmodell
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Die Änderungen im Gewährleistungsrecht (Sachmangelhaftung) treffen insbesondere das Geschäft der Händler mit den Privatkunden. Worauf sich die Autobranche konkret einstellen muss, erläutert Ulrich Dilchert, Geschäftsführer der Rechtsabteilung vom ZDK.
Redaktion: Werten Sie die nun erfolgten Änderungen im Gewährleistungsrecht für den Autohandel als so dramatisch, wie Sie befürchtet haben?
Ulrich Dilchert: Wir werden unterschiedliche Sachmangelhaftungsregelungen finden, je nachdem ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt. Wichtig ist auch, ob unter Umständen die Regelungen über digitale Produkte oder Dienstleistungen zugunsten der Verbraucher eingreifen. Einschneidend ist sicherlich die umfassende Reform des herkömmlichen Sachmangelhaftungsrechts, insbesondere zugunsten von Verbrauchern.
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