Erste Klage gegen Rundfunkbeiträge eingereicht

Von Christoph Baeuchle

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Das Widerspruchsverfahren gegen den Gebührenbescheid ist beendet, dafür läuft die Musterklage gegen Rundfunkbeiträge für Vorführwagen. Nun kommen die nächsten Schritte.

(Foto:  VW)
(Foto: VW)

Die Musterklage des Kfz-Gewerbes gegen die Rundfunkbeiträge läuft. Die Klage wurde Ende vergangener Woche beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht. Darauf hatten das Reutlinger Autohaus Menton, das von der Verbandsorganisation unterstützt wird, und die Stuttgarter Kanzlei Eisenmann Wahle Birk & Weidner lange warten müssen, da zunächst das Widerspruchsverfahren beendet werden musste.

Das Verfahren hatte sich bis zur Ausstellung des abschließenden Bescheids deutlich verzögert. Denn bereits Anfang 2014 hatten Autohaus, Kanzlei und Verband das Widerspruchsverfahren, wie vom Verwaltungsgericht Baden-Württemberg in solchen Fällen vorgeschrieben, in Gang gebracht.

Beim Widerspruchsverfahren ist zunächst gegen einen Verwaltungsakt – in diesem Fall den Beitragsbescheid – Widerspruch einzulegen. Wird dieser von der entsprechenden Behörde negativ beschieden, ist der Weg frei für eine Klage beim Verwaltungsgericht. Der SWR scheint reichlich Zeit gehabt zu haben: Erst kürzlich hat er – erwartungsgemäß – den Widerspruch gegen Beiträge auf Vorführwagen abgeschmettert.

In Baden-Württemberg sind Autohäuser und Werkstätten besonders von dem seit Anfang 2013 geltenden Rundfunkbeitrag betroffen. Denn zuvor mussten Kfz-Betriebe keine Gebühren für Vorführwagen entrichten. Entsprechend stark ist die Belastung nun gestiegen, teilweise haben sich die Beiträge der Autohäuser verdoppelt.

Der Musterprozess steht stellvertretend für alle betroffenen Betriebe. Die Kosten des Musterprozesses übernimmt deshalb auf Beschluss des Vorstands der Zentralverband. Für die Klage, die beim Landesverband Baden-Württemberg von Julia Cabanis begleitet wird, greift die Verbandsorganisation auf einen renommierten Anwalt zurück: Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Fachanwalt für Verwaltungsrecht der Stuttgarter Kanzlei Eisenmann Wahle Birk & Weidner.

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