Gefahr für historische Fahrzeuge

EU-Chemikalienagentur ECHA will Zulassungspflicht für Blei einführen

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Von anderen dort verzeichneten Werkstoffen und Materialien, allen voran Chrom, ist bekannt, dass Autorisierungen für Herstellung, Bearbeitung und Lagerung in bestimmten Fällen zwar möglich, jedoch zeitlich und finanziell enorm aufwendig sind.

Dr. Malte Zimmer, Ressortleiter Umwelt- und Chemikalienpolitik beim Zentralverband Oberflächentechnik e. V. (ZVO), ordnet das Vorhaben der ECHA so ein: „Es beruht wie üblich allein auf Stoffeigenschaften – tatsächliche Risiken werden nicht betrachtet. Dank der Beweislastumkehr darf sich dann jedes Unternehmen für sich darum bemühen, die Experten der EU von der Notwendigkeit der Bleiverwendung und den realen Risiken zu überzeugen – nebst Gebühren, Kosten für Berater etc., etc.“

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Die Folgen: Betroffen von einer Zulassungspflicht wären im Kfz-Handwerk neben den zuvor genannten Lotwerkstoffen beispielsweise auch Blei-Säure-Akkus, also konventionelle Starterbatterien. Insbesondere kleine Hersteller von äußerlich historisch wirkenden Starterbatterien mit Vergussmasse, Verschlussstopfen und außen liegenden Polbrücken würden angesichts der zeitlichen und finanziellen Belastungen sowie künftiger Unwägbarkeiten wohl aufgeben.

Kurzum: Durch die Verwendung bleihaltiger Werkstoffe und Materialien unter anderem bei Karosseriebau, Kühlerreparatur und Elektrik wären das gesamte Kfz-Gewerbe und seine Lieferanten von einer Zulassungspflicht beeinträchtigt – nicht nur auf historische Fahrzeuge spezialisierte Betriebe, doch diese besonders.

Im Bereich Elektrik existieren beispielhaft gleich drei handwerkliche Gründe, auf bleifreie Alternativmaterialien zu verzichten. Erstens: Das Arbeitstemperaturfenster bleifreier Materialien ist enger und liegt höher als bei bleihaltigen Materialien. In vielen Fällen bedeutet das Temperaturüberwachung, übrigens auch und besonders bei Karosseriereparaturen. Zweitens: Die optische Qualitätskontrolle wird erschwert, weil die typischerweise matte Oberfläche einer mit bleifreiem Lot erstellten Lötstelle nicht von einer fehlerhaften konventionellen Lötstelle (kalte Lötstelle) zu unterscheiden ist. Drittens: Bleifreie und bleihaltige Lote sind nicht kompatibel. Beim Reparaturlöten führt das zu Kontaktproblemen.

Auch andere Handwerke und Berufsgruppen wären betroffen

Der Blick über den Tellerrand offenbart, dass auch andere Handwerke und Berufsgruppen betroffen wären. Beispielsweise Gebäude- und Kunstrestauratoren, Stichwort Bleiglasfenster.

Was wäre nötig? Schlichtweg eine Ausnahmeregelung, denn die Zulassungspflicht im Ganzen wird nicht zu stoppen sein. Andere Vorschriften haben gezeigt, dass Ausnahmen für historische Fahrzeuge sehr wohl mach- und nachvollziehbar sind. Um das Spektrum von Altfahrzeugrichtlinie und -verordnung zu verlassen: Selbst die Lösemittelhaltige-Farben-und-Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) enthält in Paragraph 3 Absatz 3b eine solche Ausnahme zur „Restaurierung und Unterhaltung von […] Oldtimer-Fahrzeugen, die als historisch und kulturell besonders wertvoll eingestuft sind“. Diese Einschätzung trifft auf alle Oldtimer mit H-Kennzeichen oder entsprechend formuliertem Gutachten zu.

Was kann unmittelbar getan werden? Weil derzeit unklar ist, ob Lobbyisten, die es auch in der Oldtimerszene gibt, auf eine mögliche Ausnahmeregelung hinarbeiten, kann eine vom Verband der Restauratoren (VDR) stammende Idee hilfreich sein: Schreiben mit begründeten Einsprüchen an die zuständigen Behörden. Das ist einerseits die ECHA, andererseits das Generaldirektorat für Bildung und Kultur der Europäischen Union. Adressen:

  • European Chemicals Agency (ECHA), P.O. Box 400, FI-00121 Helsinki, Finnland
  • Mariya Gabriel, Directorate-General for Education and Culture, European Commission, 1049 Brussels

Insbesondere Verbände von Kfz-Branche und Oldtimerszene dürfen sich hierdurch angesprochen fühlen. Wichtig: Die Einspruchsfrist endet bereits am 2. Mai 2022.

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