Data Act beschlossen „Der Zugang zu Rohdaten nützt den Kfz-Betrieben nichts“

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Die Vertreter der EU-Staaten und des EU-Parlaments haben sich am Dienstag auf den Data Act geeinigt. Das neue Datengesetz wird vom Kfz-Gewerbe zwar als richtungsweisend begrüßt, aber als nicht ausreichend bewertet.

Das Europaparlament und die Vertreter der EU-Länder stimmten dem Data Act zu. Das neue Datengesetz regelt künftig den Umgang von Daten, die durch die Vernetzung von Geräten mit dem Internet entstehen.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Das Europaparlament und die Vertreter der EU-Länder stimmten dem Data Act zu. Das neue Datengesetz regelt künftig den Umgang von Daten, die durch die Vernetzung von Geräten mit dem Internet entstehen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Hersteller von vernetzten Geräten müssen künftig die Daten mit Mitbewerbern teilen. Der von der EU-Kommission vorlegte Gesetzesentwurf zum neuen Datengesetz wurde nach der Einigung auf einen Kompromiss am Dienstag vom Europaparlament und den Vertretern der EU-Länder beschlossen.

„Der so beschlossene Data Act ist grundsätzlich positiv anzusehen, weil er richtungsweisend ist. Für unsere Kfz-Betriebe ist er allerdings nicht ausreichend. Der Zugriff auf die Rohdaten nützt uns nichts“, sagt Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün.

Das Ziel des neuen Gesetzes Data Act ist es, den Zugriff auf die Daten zu regulieren, die bei der Nutzung von Geräten mit Internetverbindung entstehen. Einerseits soll der Wettbewerb bei der Nutzung der Daten gefördert, andererseits das Recht der Verbraucher gestärkt werden. Diese sollen selbst bestimmen dürfen, mit wem sie ihre Daten aus dem Internet of Things (IoT) teilen.

Hersteller müssen die Daten teilen

Die Hersteller haben damit künftig nicht mehr automatisch alleinigen Anspruch auf diese Daten, sondern müssen sie mit Marktteilnehmern und Mitbewerbern teilen. Für das Kfz-Gewerbe ist deshalb der Data Act besonders relevant. Denn die Kunden können fortan selbst wählen, wem sie die fahrzeuggenerierten Daten weitergeben. Sie sind nicht mehr gezwungen, den Service des Herstellers in Anspruch zu nehmen, sondern können die Daten an ihre Werkstatt weitergeben.

Für die Autohersteller sowie für alle anderen Hersteller von vernetzten Geräten bedeutet das: Sie müssen künftig ihre Produkte so herstellen, dass die Daten ausgelesen und als zusammenhängende Produktdaten Mitbewerbern, beispielsweise den Werkstätten, zur Verfügung stehen und genutzt werden können.

Kfz-Betriebe fordern lesbare Daten

Für das Kfz-Gewerbe sei das nun beschlossene EU-Datengesetz nicht ausreichend, sagt Bundesinnungsmeister Grün. Die Betriebe müssten auch in die Lage versetzt werden, die Daten auszulesen: „Dies hat der Data Act nicht geregelt. Dazu braucht es aus unserer Sicht eine Rechtsnorm, wie wir sie auch mit der On-Bord-Schnittstelle (OBD) erreicht haben. Über diese Schnittstelle können heute weltweit von jeder Werkstatt die für Reparatur und Service relevanten Daten ausgelesen werden.“ Das deutsche Kfz-Gewerbe habe diese Schnittstelle damals maßgeblich eingefordert.

Grün weiter: „Da müssen wir auch mit den Daten hin, die das Fahrzeug der Kunden generiert. Das wird nun die Rechtsprechung klären müssen.“ Der ZDK werde weiterhin für den Zugang kämpfen: „Er ist unverzichtbar, wenn unsere Betriebe vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung wettbewerbsfähig bleiben wollen. Wir brauchen den Zugriff auf das Fahrzeugdisplay, damit wir mit unserem Kunden als Fahrzeughalter kommunizieren können.“

Kfz-Gewerbe hofft auf eine Rechtsnorm

Unberücksichtigt im Data Act blieb auch die Kritik von Handwerksverbänden, dass Hersteller ihre Daten unter dem Vorwand, ihre Geschäftsgeheimnisse schützen zu wollen, nicht zur Verfügung stellen müssen.

Das bemängelt auch ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel: „Kritisch zu bewerten ist insbesondere der zu weit reichende Schutz von Betriebsgeheimnissen. Dieser Punkt könnte den Herstellern die Möglichkeit eröffnen, bestimmte Daten zur Weitergabe zu sperren. Im Kfz-Gewerbe setzen wir uns auf europäischer Ebene weiterhin mit Nachdruck für eine sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu Daten, Ressourcen und Funktionen von vernetzten Fahrzeugen ein. Zahlreiche Studien im Auftrag der EU-Kommission haben die Notwendigkeit hierfür deutlich dargelegt.“

Der Einigung der EU-Staaten und des EU-Parlamentes müssen die Länderregierungen und der EU-Rat formell zustimmen.

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