Designerrichtlinie für Autos EU-weite Reparaturklausel kommt

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Die EU führt eine Reparaturklausel ein und stärkt den Wettbewerb für Ersatzteile. Hersteller und Händler können Kunden bei Reparaturen Ersatzteile zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten, ohne durch Designschutzrechte eingeschränkt zu werden.

Um Autos zu fairen Preisen reparieren zu können, soll es Ausnahmen von der Designerrichtlinie geben. Das heißt, es müssen nicht immer die teuren Originalteile verbaut werden. (Bild:  ProMotor)
Um Autos zu fairen Preisen reparieren zu können, soll es Ausnahmen von der Designerrichtlinie geben. Das heißt, es müssen nicht immer die teuren Originalteile verbaut werden.
(Bild: ProMotor)

In der EU wird eine einheitliche Reparaturklausel eingeführt. Der Ministerrat der Europäischen Union hat am 11. Oktober den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Designrichtlinie und Designverordnung angenommen, wodurch eine einheitliche Reparaturklausel für die gesamte EU eingeführt wird.

Die Reparaturklausel betrifft Ersatzteile, die für die Wiederherstellung der ursprünglichen Erscheinungsform eines Fahrzeugs benötigt werden, so Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten. Ziel ist es, wettbewerbskontrollierte Preise für diese sichtbaren, karosserieintegrierten Teile zu gewährleisten.

Konkret bedeutet das: Zukünftig müssen keine teuren Original-Ersatzteile bei Karosseriereparaturen als Konsequenz des Designschutzes verbaut werden. Der Designschutz umfasst alle sichtbaren Teile wie Kotflügel und Scheinwerfer. Branchenkenner kritisieren, dass die kontinuierlichen Preissteigerungen dieser essenziellen Teile durch die Autohersteller die Reparaturkosten unnötig in die Höhe treiben und dazu führen, dass selbst geringfügige Schäden hohe Kosten verursachen können.

Verfechter der Liberalisierung wie der GVA argumentieren, dass deshalb Ausnahmen vom Designschutz für Ersatzteile notwendig seien.

In Deutschland wurde bereits 2020 eine nationale Reparaturklausel eingeführt. Jedoch gilt diese nicht für bereits angemeldete Designs. Der GVA kritisiert diese Regelung, da sie Besitzer älterer Autos benachteilige und den Verbrauchern erst mittel- bis langfristig zugutekomme.

Im Gegensatz dazu sieht die neue EU-weite Regelung eine Übergangsfrist von acht Jahren vor, um die Reparaturklausel europaweit einzuführen. Für europäische Designs, die für die gesamte EU angemeldet sind, gilt die Klausel ohne Übergangsfrist.

Der GVA begrüßt die Einführung der Reparaturklausel und sieht sie als verbraucherfreundliche Maßnahme an.

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