Wettbewerbsregelungen EU-Kommission verlängert Kfz-GVO

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Die Ende des Jahres auslaufende Kfz-GVO wird verlängert. Das kündigte die EU-Kommission am Montag an. Die Branche begrüßt die Entscheidung, hofft aber auch auf Nachbesserungen in den ergänzenden Leitlinien.

Die EU-Kommission teilte am Montag, 17. April, mit, die Ende des Jahres auslaufende Kfz-GVO nebst den ergänzenden Leitlinien zu verlängern.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die EU-Kommission teilte am Montag, 17. April, mit, die Ende des Jahres auslaufende Kfz-GVO nebst den ergänzenden Leitlinien zu verlängern.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Wie schon im vergangenen Sommer angekündigt hat die Europäische Kommission am Montag, 17. April, nun offiziell bekannt gegeben, dass sie die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor („Kfz-GVO“) um fünf Jahre, also bis zum 31. Mai 2028, verlängern wird.

Zudem werden die ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert. Diese sollen es „Unternehmen der Automobilbranche erleichtern, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu beurteilen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Marktteilnehmer auf den Anschlussmärkten, einschließlich Werkstätten, weiterhin Zugang zu den für Reparatur und Wartung erforderlichen fahrzeuggenerierten Daten haben“, so die Erklärung der EU-Kommission.

Die Verlängerung trifft grundsätzlich auf Zustimmung der Branche. „Wir begrüßen es, dass in den nun aktualisierten Leitlinien mehr Klarheit zum Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten geschaffen wurde. Es wird klargestellt, dass autorisierte und unabhängige Werkstätten gleichberechtigten Zugang haben sollten. Allerdings ist die EU-Kommission nicht unserem Wunsch nachgekommen, detaillierter auf Agentursysteme einzugehen. Hier hätten wir uns weitergehende Erläuterungen insbesondere zum unechten Agentursystem gewünscht“, sagte ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel. Der Verband sieht vor allem Nachbesserungsbedarf bei den Leitlinien zur Kfz-GVO, deren Inhalt weit über den Ersatzteilbereich hinausreiche.

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