EU-Reach-Verordnung: Das Lackregal prüfen
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Seit Januar 2019 sind Materialien, die Zink-Kalium-Chromat enthalten, verboten. Wer noch ältere Primer im Lacklager hat, sollte prüfen, ob diese Reach-konform sind. Denn mit der Chemikalie zu arbeiten, ist strafbar.
Ob Chemikalien als gesundheitsgefährdend oder umweltschädigend eingestuft sind, regelt auf europäischer Ebene die sogenannte Reach-Verordnung EG Nr. 1907/2006 („Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“). Die Beweislast liegt dabei bei den Herstellern der Materialien: Sie müssen eventuelle Risiken identifizieren, die von Stoffen ausgehen können, die sie hergestellt haben. Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, Anwender darüber aufzuklären, wie die Stoffe korrekt zu verwenden sind und welche potenziellen Risiken für Gesundheit und Umwelt damit verbunden sind.
Es sind jedoch nicht nur die Chemikalienhersteller von der Verordnung betroffen, sondern auch sogenannte nachgeschaltete Anwender. Dazu gehört etwa die Kfz-Reparaturlackierung. Damit müssen sich Betriebe, die in diesem gewerblichen Bereich tätig sind, an die Vorgaben der Verordnung halten. Für Lackprodukte heißt das beispielsweise: Materialien, die verbotene Stoffe enthalten, dürfen nicht verwendet werden. Dabei schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
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