Europa-Parlament Recht auf Reparatur spielt dem Kfz-Gewerbe in die Hände

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Das neue EU-Recht auf Reparatur findet bei Autos zwar keine Anwendung. Das Kfz-Gewerbe begrüßt jedoch die Richtlinie, auch weil sie eine Forderung nach Datenzugang enthält. Das sei der erste Schritt zu einem fairen Wettbewerb.

Die neue EU-Richtlinie ist nicht auf zu reparierende Autos anzuwenden. Das wertet das Kfz-Gewerbe positiv, ebenso wie die Forderung der EU nach einem unbeschränkten Zugang zu den Herstellerdaten. Denn nur so können Betriebe auch reparieren. (Bild:  ProMotor)
Die neue EU-Richtlinie ist nicht auf zu reparierende Autos anzuwenden. Das wertet das Kfz-Gewerbe positiv, ebenso wie die Forderung der EU nach einem unbeschränkten Zugang zu den Herstellerdaten. Denn nur so können Betriebe auch reparieren.
(Bild: ProMotor)

Das Europäische Parlament hat am Dienstag (23. April) den Bericht zum Recht auf Reparatur angenommen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt diese Entscheidung grundsätzlich.

Wichtig war für den Verband, dass dem Kfz-Gewerbe kein verbindliches Reparaturformular auferlegt wurde, da dies zu einer erhöhten Bürokratiebelastung für die Betriebe geführt hätte, ohne den Kunden einen Mehrwert zu bieten. Dass dies geschehen könnte, hatte im Herbst des vergangenen Jahres nach Aussagen einzelner Europaabgeordneter für große Sorge im Kfz-Gewerbe gesorgt. Die Sorge bezog sich insbesondere auf Vorgaben und Verpflichtungen, die die Betriebe gegenüber den Kunden hätten leisten sollen, beispielsweise verbindliche und eine längere Zeit gültige Kostenvoranschläge.

Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün hatte unter anderem im Rahmen des Data Act deshalb im Europa-Parlament vor den möglichen Folgen für die Kfz-Betriebe gewarnt, sollte das Recht auf Reparatur auf Autos Anwendung finden.

Positiv wertet das Kfz-Gewerbe insbesondere die Verpflichtung der EU-Staaten durch das Europa-Parlament, bei der Umsetzung des Rechts auf Reparatur dafür zu sorgen, dass reparierende Betriebe von den Herstellern die erforderlichen Datenzugänge erhalten.

„Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein bedeutender Fortschritt für die Verbraucher und die gesamte Automobilindustrie“, kommentiert Dr. Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer des ZDK. „Sie ebnet den Weg für mehr Transparenz und Fairness beim Zugang zu Reparaturinformationen und -tools, was sowohl den Verbrauchern als auch den Werkstätten zugutekommen wird.“

Denn weiterhin problematisch seien Softwarehindernisse, die den Werkstätten den Zugang zu Fahrzeugdaten erschweren. Diese Hürden behinderten nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleinerer Betriebe, sondern würden auch die Wahlfreiheit der Verbraucher gefährden und innovative Lösungen für die Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen verhindern, so der ZDK.

Der ZDK fordert daher die Europäische Kommission dringend auf, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Problem anzugehen. Eine sektorspezifische Regelung zu Fahrzeugdaten sei unerlässlich, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten und die Interessen der Verbraucher zu schützen.

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