"EU-Verbraucherkreditrichtlinie belastet Autofinanzierung"
Autobanken machen mobil gegen Brüsseler Pläne
Scharf kritisiert hat der Arbeitskreis der Banken und Leasinggesellschaften der Automobilwirtschaft die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie der EU, falls jene in der aktuellen Fassung vom September 2002 umgesetzt werden sollte. In Deutschland würden über 50 Prozent aller privaten Autokäufe finanziert. Autokredite seien ein wichtiges Instrument auf dem Automobilmarkt, um die Nachfrage zu stabilisieren. Das gelte umso mehr in Zeiten der Rezession. Freilich lassen sich im Finanzierungsgeschäft auch einträgliche Renditen erwirtschaften. Nach Auffassung des Arbeitskreises werde die Autofinanzierung durch die EU-Pläne erschwert. Zwar sei die Absicht der EU löblich, durch eine Länder übergreifende Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen den Wettbewerb auf dem Markt der Verbraucherkredite zu fördern, damit die Verbraucher in den Genuss von günstigeren Zinsen kämen.
Doch leider versuche die EU, diese Ziele durch eine Überreglementierung zu erreichen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Autobanken würde das zu einer unnötigen Bürokratisierung des deutschen Kreditmarktes führen. Autohändler und -banken würden mit zusätzlichem Administrationsaufwand belastet. Dadurch würden sich Autokredite für die Verbraucher verteuern. Die Lobbyisten führen drei Beispiele an: " Beispiel 1: Die Richtlinie beabsichtigt, europaweit eine Widerrufsfrist von 14 Tagen für Verbraucherkreditverträge einzuführen. Im Unterschied zum deutschen Recht, das ebenfalls einesolche Widerrufsfrist kennt, soll der Fristlauf bei der EU-Version erst mit Erhalt des Kreditvertrags beginnen, und nicht bereits mit Aushändigung des Kreditantrages an den Kunden. Diese Änderung würde in der Praxis zu einem späteren Beginn der Widerrufsfrist führen.
Durch diese Verschiebung befürchtet der Arbeitskreis nachteilige Folgen insbesondere für den Gebrauchtwagenmarkt. Gerade die rasche Verfügbarkeit des Fahrzeugs ist ein wesentlicher Beweggrund für den Erwerb eines Gebrauchtwagens. Eine Verschiebung der Widerrufsfrist und damit eine spätere Auslieferung des Fahrzeuges würde den Interessen des Verbrauchers zuwiderlaufen. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, die Widerrufsfrist auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers zu verkürzen.
Beispiel 2: Das faktische Verbot von so genannten "Haustür-Kreditgeschäften", das in einzelnen EU-Ländern rechtlich verankert ist, soll laut Richtlinienentwurf auf ganz Europa übertragen werden. In Deutschland gilt aber bereits für alle Haustürgeschäfte - Kauf- und Kreditverträge gleichermaßen - eine kundenfreundliche, einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, die eine Übervorteilung des Verbrauchers wirksam verhindert. Im Ergebnis könnte der Kunde denVertrag nicht mehr in aller Ruhe zuhause unterschreiben, sondern müsste speziell für die Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags ein zweites Mal im Autohaus vorsprechen. Dass er den Kaufvertrag noch zuhause abschließen darf, hilft ihm nicht wesentlich: Warum sollte erdas tun, solange seine Finanzierung nicht gesichert ist
Beispiel 3 betrifft vor allem die Autohändler, denn sie sollen sich laut Richtlinienentwurf in Zukunft als Kreditvermittler registrieren und überwachen lassen. Nach der deutschen Gewerbeordnungbenötigen Autohändler keine Erlaubnis zum Vermitteln von Krediten für Autokäufe. Der Verbraucherschutz ist dennoch in vollem Umfang gewährleistet, denn die finanzierende Bank haftet in jedem Falle für das Handeln des Vermittlers. Die Registrierung und staatliche Kontrolle der Händler würde einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Die Kosten müssten als höhere Zinsen an den Verbraucher weitergereicht werden." Trotz aller Kritik hat der Arbeitskreis Autobanken auch noch Lob übrig für die Verbraucherkreditrichtlinie: So sei zum Beispiel künftig die Online-Gewährung von Verbraucherkrediten möglich, die bisher in Deutschland rechtlich nicht erlaubt sei. Doch die meisten Regelungsvorschläge übersähen die Tatsache, dass in Deutschland bereits ein gut funktionierender Markt für Autofinanzierungen existiere. Ein wesentlicher Faktor hierfür sei die Arbeitsteilung zwischen Autobanken und Autohändlern. Der Automobilhändler biete dem Kunden eine zentrale Anlaufstelle, den komfortablen "one-stop-shop'" für den Neu- oder Gebrauchtwagenkauf, Wartung und Service, Finanzierung und viele weitere Dienstleistungen rund um die Mobilität. Die Herstellerbanken andererseits unterstützten ihre Händler durch regelmäßige Schulungen und standardisierte Produkte.