Cybersecurity: NIS-2-Richtlinie gilt ab Oktober 2024 EU verschärft IT-Sicherheit mit umfassendem Pflichtkatalog

Von Christian Kuß und Franziska Neugebauer, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 min Lesedauer

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Die NIS-2-Richtlinie modernisiert das IT-Sicherheitsrecht in der EU. Ab Oktober 2024 soll sie nationales Recht sein. Davon betroffen sind jetzt auch Unternehmen aus der Automobilbranche mit mehr als 49 Mitarbeitern oder mehr als zehn Millionen Euro Jahresumsatz.

Keine Chance für Hacker: Von der neuen NIS-2-Richtlinie für mehr IT-Sicherheit ist jetzt auch die Automobilbranche betroffen. (Bild:  ©NicoElNino - adobe.stock.com)
Keine Chance für Hacker: Von der neuen NIS-2-Richtlinie für mehr IT-Sicherheit ist jetzt auch die Automobilbranche betroffen.
(Bild: ©NicoElNino - adobe.stock.com)

Cyberkriminelle sind so professionell, dass die Bedrohungslage so hoch ist wie nie zuvor. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seinem letzten Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland. Die daraus resultierenden Schäden können für betroffene Unternehmen existenzbedrohend sein. Der Digitalverband Bitkom e. V. schätzt den im Jahr 2022 in deutschen Unternehmen entstandenen Schaden auf knapp 203 Milliarden Euro.

Vor diesem Hintergrund hat der europäische Gesetzgeber mit neuen EU-einheitlichen Regelungen zur IT-Sicherheit reagiert – und zwar mit der sogenannten NIS-2-Richtlinie, die Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union definiert.