Ex-BMW-Mitarbeiter muss ins Gefängnis
Das Landgericht München veurteilt einen ehemaligen BMW-Einkäufer wegen Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Ein ehemaliger BMW-Mitarbeiter ist am Mittwoch vom Landgericht München wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der im Einkauf in den USA tätige Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts gegen Schmiergeld Aufträge an Zulieferer vergeben. Insgesamt kassierte er von 2003 bis 2005 rund 500 000 Euro.
Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Angeklagte zur Schadenwiedergutmachung bereits einen sechsstelligen Betrag an das Finanzamt und an BMW gezahlt hatte. Das Gericht sah dennoch einen besonders schweren Fall der Bestechlichkeit.