FAQs: Abgrenzung zwischen Handel und Werkstatt

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Dürfen beziehungsweise müssen die Fahrzeuge im Außenbereich alle für den Verkauf vorgeschriebene Informationen und (Verbrauchs-)Labels aufweisen?

Ein Verbrauchslabel ist zu empfehlen, um Abmahnungen zu vermeiden. Die Fahrzeuge können besichtigt und über den Onlinehandel auch erworben werden, stehen also trotz geschlossenen Präsenzhandels grundsätzlich zum Verkauf. Insofern ist die Situation mit dem „Schausonntag“ vergleichbar. Um Ärger mit den Ordnungsbehörden zu vermeiden, ist auf den Außenplätzen ein Schild mit dem Hinweis ratsam, dass kein Verkauf stattfindet. Auf die Möglichkeit des Onlinehandels kann hingewiesen werden.

Dürfen Mitarbeiter im für den Publikumsverkehr geschlossenen Verkaufsbereich arbeiten?

Ja, sie dürfen den Tätigkeiten des Fernabsatzes (Onlinehandel) dort nachgehen, ebenso Telefonkontakte pflegen, Kundendatenbanken pflegen, Angebote erstellen und versenden, Fahrzeugdatenbanken bearbeiten, Fahrzeuge auszeichnen und stellen.

Dürfen Fahrzeuge, die bereits vor der Corona-Krise im stationären Handel verkauft/verleast wurden, an den Kunden ausgeliefert werden?

Ja, eine Auslieferung/Übergabe ist zulässig.

Ist der Onlinehandel (Fernabsatz) noch erlaubt?

Ja, Fahrzeuge dürfen über Telefon/Internet etc. verkauft werden. Wenn ein Kauf online angebahnt wurde, darf je nach Bundesland eine beziehungsweise keine Probefahrt durchgeführt und das Fahrzeug nach Abschluss des Onlinekaufs ausgeliefert werden. Die jeweiligen Fahrzeuge dürfen sowohl im Autohaus als auch im Wege des Bringservices an den Kunden übergeben werden.

Dürfen Probefahrten mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die über den Onlinehandel (Fernabsatz) verkauft werden sollen?

Die Möglichkeit der Ausführung dieser Dienstleistung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und ist bei den entsprechenden Behörden, dem zuständigen Landesverband des Kfz-Gewerbes oder der zuständigen Innung zu erfragen.

Ist Werbung für den Onlinehandel auf dem Gelände eines Autohauses zulässig? Beispielsweise Plakataufsteller oder Banner?

Dem steht nichts entgegen.

Dürfen Fahrzeuge von einem Händler zum anderen überführt werden?

Ja, da dies kein Einzelhandel ist.

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