Elektromobilität Neue Förderung für Schnellladesäulen in Kfz-Betrieben

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Kfz-Betriebe können ab Juni wieder Förderungen für nicht öffentlich zugängliche Schnellladesäulen beantragen. Das Bundesverkehrsministerium stellt dafür 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Kfz-Betriebe können für die Errichtung von nicht-öffentlich zugänglichen Schnellladesäulen wieder Förderungen beantragen.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Kfz-Betriebe können für die Errichtung von nicht-öffentlich zugänglichen Schnellladesäulen wieder Förderungen beantragen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm zur Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen fort. Ab 3. Juni 2024 können wieder entsprechende Anträge gestellt werden. Das Ministerium hat dafür 150 Millionen Euro bereitgestellt.

Das BMDV hat das Förderprogramm im September 2023 gestartet und seitdem Anträge mit insgesamt 12,3 Mio. Euro bewilligt.

Der Förderaufruf richtet sich sowohl an die Transport- und Logistikbranche als auch an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender. Gefördert wird die Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen, gewerblich genutzten Schnellladepunkten mit einer Nennladeleistung von mindestens 50 Kilowatt, einschließlich des Netzanschlusses für Pkw und Lkw. 

Förderfähig sind die unmittelbaren Investitionsausgaben für die Schnellladeinfrastruktur und die zugehörige technische Ausrüstung (wie elektrische Stromspeicher) sowie solche für den Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbauarbeiten abseits der Netzanschlusskosten. Förderfähig sind ausschließlich Ausgaben für Serienprodukte von Schnellladeinfrastruktur, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen werden dürfen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von 40 Prozent erhalten, Großunternehmen 20 Prozent. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist.

Weitere Details zu den förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf der Förderantragsseite der Plattform des Projektträgers Jülich (PtJ) beschrieben. Der Projektträger bietet weitere Informationen und Anweisungen zum Förderantrag.

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