Das begleitete Fahren für Minderjährige, der Führerschein ab 17, ist ein Erfolgsmodell für die Verkehrssicherheit. Bringt ein noch früherer Start noch mehr Sicherheit? Die Diskussion läuft, doch es gibt eine wesentliche rechtliche Hürde.
Der Pkw-Führerschein, das Tor zur Freiheit für junge Menschen, könnte künftig schon 16-Jährigen ausgehändigt werden. Doch die Diskussion steht erst am Anfang.
(Bild: ampnet)
Die CSU will den Führerschein schon ab 16 Jahren erlauben – als begleitetes Fahren. Bisher ist dies in Deutschland ab 17 Jahren möglich. „Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Mitgliedstaaten das begleitete Fahren ab 16 Jahren für die Fahrerlaubnisklasse B ermöglichen“, heißt es in einem Beschlussentwurf für die Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten im oberbayerischen Kloster Seeon. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuerst hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet. Vom Koalitionspartner SPD kam Zustimmung.
Forderungen über ein begleitetes Fahren bereits ab 16 Jahren sind nicht neu. Es gibt allerdings einen Haken: Deutschland kann den Schritt nicht alleine beschließen, es braucht dazu eine EU-weite Regelung. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sagte, Deutschland habe sich bei den Verhandlungen über die neue EU-Führerscheinrichtlinie, die im November 2025 in Kraft trat, für ein begleitetes Fahren ab 16 eingesetzt – allerdings habe es dafür keine Mehrheit gegeben.
„Wir haben in Deutschland den Führerschein mit 17 eingeführt, und unser Modell des begleiteten Fahrens hat sich als großer Erfolg erwiesen. Jetzt wollen wir einen Schritt weiter gehen und das begleitete Fahren schon ab 16 Jahren möglich machen“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann. Der Führerschein sei für viele junge Menschen das Ticket ins Erwachsenenleben. „Gerade im ländlichen Raum bedeutet er Freiheit und Teilhabe – das wollen wir früher ermöglichen.“
Laut CSU-Papier soll außerdem die Möglichkeit geschaffen werden, „in Ausnahmefällen das alleinige Fahren ab 17 Jahren zu erlauben“, wenn die entsprechenden Personen zuvor mindestens ein Jahr im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 16 Jahren ausreichende Fahrpraxis gesammelt haben. Die CSU begründete ihren Vorstoß unter anderem mit mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Auch die frühere Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP wollte begleitetes Fahren ab 16 Jahren ermöglichen – um Jugendliche schon frühzeitig für die Gefahren im Straßenverkehr zu schulen, wie es 2021 im Koalitionsvertrag hieß. Im Frühjahr 2024 kam dann aber der Dämpfer. Das europäische Recht lasse die Umsetzung der Pläne derzeit nicht zu, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Der Grund: Der Rahmen für das Führerscheinrecht auf europäischer Ebene ist für alle Mitgliedstaaten verbindlich geregelt – Deutschland kann eine frühere Erlaubnis also nicht alleine regeln. Zuvor gab es bereits Vorstöße aus Ländern, damit sich 16-Jährige in Begleitung eines Erwachsenen hinters Steuer setzen dürfen.
Das begleitete Fahren mit 17 Jahren ist bundesweit seit 2011 möglich. Zuvor gab es befristete Modellprojekte in Bundesländern. Konkret gibt es die Auflage, dass man bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung fahren darf – die Begleitperson muss laut ADAC mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein haben, bei jeder Fahrt dabei und namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Laut Daten des Kraftfahrtbundesamts machten 2024 rund 247.000 Jugendliche unter 18 Jahren einen Führerschein der Klasse B – das ist der Pkw-Führerschein. Insgesamt erwarben rund 986.000 Menschen den Pkw-Führerschein.
SPD und ADAC begrüßen den Vorstoß
Der SPD-Verkehrspolitiker Truels Reichardt sagte: „Ich freue mich über die Unterstützung für unsere langjährige Forderung, das begleitete Fahren schon ab 16 Jahren zu ermöglichen. Gerade im ländlichen Raum bedeutet der Führerschein für junge Menschen Mobilität, Teilhabe und ein großes Stück Freiheit.“ Das begleitete Fahren ab 17 habe sich bewährt. Umso sinnvoller sei es, die europäischen Partner vom nächsten Schritt zu überzeugen: mehr begleitete Fahrpraxis schon ab 16. „Frühes, begleitetes Fahren kann das Unfallrisiko weiter senken.“
Der ADAC halte das begleitete Fahren bereits ab 16 Jahren für sinnvoll, sagte eine Sprecherin. Mit dieser Maßnahme könne der Lernzeitraum verlängert und das Unfallrisiko der Fahranfängerinnen und Fahranfänger dank der größeren Fahrpraxis weiter reduziert werden. Schon das begleitete Fahren mit 17 habe sich bewährt. „Die Teilnehmer weisen ein deutlich geringeres Unfallrisiko auf als diejenigen, die den Führerschein auf klassische Weise erworben haben. Durch die lange Ausbildungszeit reduziert sich hier allerdings Zeit, in der Fahranfänger begleitet fahren, und damit die Wirkung.“
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Verkehrssicherheitsrat für Modellversuch
Ähnlich sieht das auch Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats. „Das begleitete Fahren ab 17 ist bis heute die erfolgreichste Maßnahme, um junge Fahranfänger zu schützen“, sagte er. „Wer daran teilnimmt, ist deutlich seltener in Unfälle verwickelt oder im Straßenverkehr auffällig. Und eines ist klar: Je länger die Jugendlichen begleitet fahren, desto sicherer sind sie unterwegs.“ Trotz der positiven Erfahrungen nutzten leider viel zu wenige Jugendliche die maximal mögliche Begleitzeit von 12 Monaten. „Das bedeutet: Wertvolle Sicherheit wird verschenkt, denn jede nicht genutzte Begleitstunde kann Leben kosten.“
Der Verkehrssicherheitsrat fordere ein begleitetes Fahren ab 16, zunächst in einem regional begrenzten Modellversuch. Nach einer positiven Evaluation sollte begleitetes Fahren mit 16 dauerhaft im Fahrerlaubnisrecht verankert werden. Sollten die rechtlichen Voraussetzungen für begleitetes Fahren ab 16 nicht geschaffen werden können, schlage der Verkehrssicherheitsrat ein erweitertes begleitetes Fahren ab 17 vor. Jugendliche sollten ihre Fahrerlaubnis früher beginnen können, um die volle zwölfmonatige Begleitphase wirklich auszunutzen. Konkret solle die theoretische Prüfung schon sechs Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden können – bisher sei dies nur drei Monate vorher möglich. Dazu müsse die Bundesregierung die Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechend anpassen.