Verbraucherschutz Für Kfz-Betriebe wird der Widerrufsbutton Pflicht

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Mit zwei Klicks innerhalb der Frist widerrufen: Das sieht das neue Gesetz für Privatkunden vor, wenn sie online einen Vertrag abgeschlossen haben. Auch für Kfz-Betriebe wird der Widerrufsbutton ab Sommer Pflicht.

Privatkunden sollen künftig innerhalb der Frist einen einen Online abgeschlossenen Vertrag leichter widerrufen können. Daher sind Unternehmen verpflichtet, ab Sommer einen solchen Button auf ihrer Website und in ihren Apps zu installieren.(Bild:  KI-generiert)
Privatkunden sollen künftig innerhalb der Frist einen einen Online abgeschlossenen Vertrag leichter widerrufen können. Daher sind Unternehmen verpflichtet, ab Sommer einen solchen Button auf ihrer Website und in ihren Apps zu installieren.
(Bild: KI-generiert)

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Betriebe, die Verträge mit Privatkunden online abschließen, auf ihren Webseiten oder Kundenportalen eine gut sichtbare Widerrufsfunktion bereitstellen. Das betrifft Autohäuser und Werkstätten gleichermaßen – von der Online-Reifenbestellung über Servicepakete bis zur digitalen Terminbuchung.

Hintergrund ist das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“, mit dem mehrere EU-Richtlinien umgesetzt werden und das am 30. Januar 2026 vom Bundesrat verabschiedet wurde.