Verbraucherschutz
Für Kfz-Betriebe wird der Widerrufsbutton Pflicht
Anbieter zum Thema
Mit zwei Klicks innerhalb der Frist widerrufen: Das sieht das neue Gesetz für Privatkunden vor, wenn sie online einen Vertrag abgeschlossen haben. Auch für Kfz-Betriebe wird der Widerrufsbutton ab Sommer Pflicht.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Betriebe, die Verträge mit Privatkunden online abschließen, auf ihren Webseiten oder Kundenportalen eine gut sichtbare Widerrufsfunktion bereitstellen. Das betrifft Autohäuser und Werkstätten gleichermaßen – von der Online-Reifenbestellung über Servicepakete bis zur digitalen Terminbuchung.
Hintergrund ist das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“, mit dem mehrere EU-Richtlinien umgesetzt werden und das am 30. Januar 2026 vom Bundesrat verabschiedet wurde.
-
4 Wochen kostenlos testen
-
Danach 17,90 € / Monat
-
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen