Gasanlagenprüfung: Wer darf was?
Gut besucht war der Vortrag über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Gasanlagen in der Werkstatt in Halle 2 der Leipziger Amitech.
Nach wie vor groß ist das Informationsbedürfnis der Kfz-Betriebe beim Thema 'Gasanlagen'. Dementsprechend gut besucht war der Vortrag über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Gasanlagen in der Werkstatt auf den Fachforen des Gemeinschaftsstandes der ostdeutschen Kfz-Landesverbände und »kfz-betrieb« in Halle 2 der Leipziger Amitech.
Seit 1. April ist die 42. Änderungsverordnung zur StVZO in Kraft, die die Prüfungen von Gasanlagen für den Fahrzeugantrieb neu regelt. Edgar Schmidt, stellvertretender Chefredakteur der Ausbildungsmedien »autoFACHMANN« und »autoKAUFMANN« zeigte den zahlreichen Zuhörern auf, welche Konsequenzen mit dem in dieser Verordnung neu gefassten § 41a StVZO für die Kfz-Betriebe verbunden sind. Danach dürfen künftig anerkannte Werkstätten sowohl die neue eingeführte Gassystemeinbauprüfung durchführen als auch die schon bekannten wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen.
Schmidt erläuterte zudem, in welchen Fällen diese Prüfungen von anerkannten Kfz-Werkstätten durchgeführt werden dürfen, welcher Mitarbeiter künftig welche Prüfungen durchführen darf und welche Schulungen dafür notwendig sind. Außerdem ging er darauf ein, welche Vorteile für die Nachrüstbetriebe mit Anlagen verbunden sind, die eine Teilegenehmigung nach ECE r 115 haben.
Weiterhin Chancen für Flüssiggas
Den Abschluss des Vortrages bildete ein Ausblick auf die Zukunftsaussichten der beiden Gassorten LPG und CNG. Schmidt vertrat die Ansicht, dass auch eine Beendigung der Steuerbegünstigung von Flüssiggas, die der aktuelle Entwurf eines neuen Energiesteuergesetzes für Ende 2009 vorsieht, während Erdgas bis 2020 gefördert wird, nicht zwangsläufig das Aus dieser umweltfreundlichen Technik bedeutet. "Das Gesetz sieht eine Steueranhebung von 13 Cent pro Liter Flüssiggas vor. Damit würde der Preis von heute durchschnittlich 63 Cent auf 76 Cent steigen", erklärte Schmidt. Da zu erwarten sei, dass auch der Dieselpreis bis 2009 noch stark ansteigen wird, sei immer noch ein ausreichender Abstand zum Preis der herkömmlichen Kraftstoffe gewahrt.
Der Bundestag wird voraussichtlich noch in diesem Sommer darüber entscheiden, wie die künftige Förderung konkret aussehen wird. Das Energiesteuergesetz soll noch vor dem 1. August 2006 in Kraft treten.