Nach Probefahrt Gaunerpaar macht sich mit 60.000 Euro teurem Wagen davon

Von Doris S. Pfaff

Probefahrten sind für Autohändler mit einem Risiko verbunden: Immer wieder kommt es vor, dass eine Testfahrt dazu genutzt wird, den Wagen zu entwenden. So passierte es beispielsweise einem Bonner Autohaus.

Mit der Schlüsselübergabe und der Erlaubnis zur Probefahrt ist aus Sicht des Bundesgerichtshofs auch ein Besitzverzicht verbunden. Kommt das Auto nicht zurück, hat das Autohaus ein Problem.
Mit der Schlüsselübergabe und der Erlaubnis zur Probefahrt ist aus Sicht des Bundesgerichtshofs auch ein Besitzverzicht verbunden. Kommt das Auto nicht zurück, hat das Autohaus ein Problem.
(Bild: Wenz/»kfz-betrieb«)

Die Bonner Kripo sucht mit einem Fahndungsfoto nach einer Frau, die sich für einen jungen gebrauchten schwarzen Audi SQ 7 interessierte und mit einem Bonner Autohaus für den 19. August 2021 einen Termin für eine Probefahrt ausmachte.

Für die Probefahrt legte die Frau, die von einem Mann begleitet wurde, ihren Ausweis vor und machte sich dann mit dem rund 60.000 Euro teuren Wagen davon. Weil das Paar das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückbrachte und telefonisch nicht erreichbar war, schaltete das Autohaus sofort die Polizei ein. Diese überprüfte den Ausweis der Frau: Er war gefälscht. Das dabei vorgelegte Foto wurde jetzt zur Fahndung freigegeben.

Für das Autohaus, das mehrere Filialen in Bonn und Umgebung betreibt, entstand dennoch kein wirtschaftlicher Schaden, da es sich für diesen Fall abgesichert hatte. Und das aus guten Gründen: Etwa alle zwei Jahre kommt ein solcher Autoklau nach Angaben des Autohauses in einer seiner Filialen vor.

Der Ärger ist dennoch groß, zumal Autohändler kaum eine Chance haben, sich gegen diese kriminelle Masche zu schützen. Rein juristisch gilt ein solcher Fall auch nicht als Diebstahl, sondern als Unterschlagung, weil der Händler die Schlüssel freiwillig den Tätern überlässt. Das hatte der BGH in mehreren Urteilen festgestellt.

Verhindern ließe sich das nur durch eine begleitete Probefahrt, was aber in Zeiten der Corona-Pandemie und auch in Hinblick auf die Sicherheit der Mitarbeiter riskant sein kann. Für die Autohändler besteht deshalb bei einer unbegleiteten Probefahrt immer ein Risiko, auch wenn die Mitarbeiter sich Ausweispapiere zeigen lassen und diese sorgfältig prüften.

Das sieht auch die Rechtsabteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) so. „Für einen solchen Fall hilft nur eine Versicherung, die den entstandenen Schaden abdeckt“, sagt Geschäftsführer Ulrich Dilchert. Ansonsten sei es ratsam, Fahrzeuge mit einem GPS-Sender auszustatten, damit sie bei einer Unterschlagung zumindest schnell geortet werden können. Dass sich solche Vorfälle während der Pandemie häuften, habe sich bislang aber nicht gezeigt, so Dilchert.

Das Fahndungsfoto der gesuchten Frau kann bei der Polizei NRW abgefragt werden. Hinweise dazu nimmt die Polizei Bonn telefonisch unter 0228 150 an oder per Mail an KK13.Bonn@polizei.nrw.de.

Seinen Mitgliedern bietet der ZDK eine Broschüre zum Thema Probefahrt an.

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