EU-Recht Gefahr für GW-Handel

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Recht auf Reparatur: Eine Ergänzung der Warenkaufrichtlinie könnte den Gebrauchtwagenhandel zukünftig massiv gefährden, fürchtet der ZDK und bittet um Klarstellung.

Der ZDK hält die Inhalte der neuen Warenkaufrichtlinie in Bezug auf die Verlängerung der Gewährleistungsfristen bei Gebrauchtwagen für missverständlich.(Bild:  ProMotor)
Der ZDK hält die Inhalte der neuen Warenkaufrichtlinie in Bezug auf die Verlängerung der Gewährleistungsfristen bei Gebrauchtwagen für missverständlich.
(Bild: ProMotor)

Die von der EU im April verabschiedete Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ (EU) 2024/1799 sieht vor, dass im Sinne der Nachhaltigkeit Waren grundsätzlich repariert werden können. Autos sind trotz einzelner Diskussionen im Vorfeld zunächst nicht von dieser Richtlinie betroffen. Dafür hatte das Kfz-Gewerbe gekämpft.

Denn die Autoreparatur in diese Richtlinie einzufassen, hätte für die Kfz-Werkstätten erhebliche finanzielle Risiken und einen hohen bürokratischen Aufwand bedeutet. Jetzt wurde die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in Brüssel veröffentlicht und sorgt für Missstimmung im Kfz-Gewerbe. Denn sie wurde gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsentwurf um Regelungen zur Ausweitung der Gewährleistungsfrist in der Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771 ergänzt, die sich künftig für den Kfz-Gebrauchtwagenhandel existenzbedrohend auswirken könnten.