THG-Prämie Geldvorteil auch für Ladesäulenbetreiber

Von Doris S. Pfaff

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Zukünftig können Betreiber von Ladesäulen ebenfalls von der THG-Prämie profitieren. Daran können auch Autohäuser mit eigenen Ladestationen teilhaben.

Wer für E-Autos Ladestrom zur Verfügung stellt, kann nun auch von dem THG-Quotenhandel profitieren. (Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Wer für E-Autos Ladestrom zur Verfügung stellt, kann nun auch von dem THG-Quotenhandel profitieren.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Die THG-Prämie verspricht künftig einen Geldvorteil auch für Ladesäulenbetreiber: Ähnlich wie bei der Abwicklung der eingesparten CO2-Emissionen bei Elektrofahrzeugen können auch die durch die Ladestation verbundenen CO2-Einsparungen an quotenpflichtige Unternehmen vermarktet werden.

Der Anbieter Elektrovorteil.de bietet dazu eine Plattform, auf der sich Betreiber von Ladesäulen registrieren können. Die angegebenen Informationen werden wie auch bei der Beantragung der THG (Treibhausminderung)-Prämie für E-Autos gebündelt an das Umweltbundesamt weitergeleitet und schließlich an quotenpflichtige Unternehmen vermarktet. Betriebe mit eigenen Ladestationen können dafür einen CO2-Bonus von mindestens 18 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) plant gemeinsam mit seinem Kooperationspartner ZusammenStromen eine erweiterte Branchenlösung zur Abwicklung der THG-Quote für Ladesäulenbetreiber. Ab Ende Juni steht sie Autohäusern auf der Plattform geld-fuer-eauto.de zur Verfügung, über die sie bereits jetzt die eigenen E-Autos und die Kundenfahrzeuge für die Beteiligung an der THG-Prämie abwickeln können.

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