Baden-Württemberg Geplante Halterabgabe trifft auch Kfz-Gewerbe

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Mit einem Landesmobilitätsgesetz plant Baden-Württemberg, seine Verkehrswende zu beschleunigen. Weil das unter anderem eine Abgabe für Halter von Fahrzeugen vorsieht, würde es auch massiv die Autohäuser treffen, kritisiert das Kfz-Gewerbe scharf.

Um die Klimaziele und die Mobilitätswende zu erreichen, plant Baden-Württemberg ein Landesmobilitätsgesetz. Der Entwurf dazu stößt auf Kritik des Kfz-Gewerbes.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Um die Klimaziele und die Mobilitätswende zu erreichen, plant Baden-Württemberg ein Landesmobilitätsgesetz. Der Entwurf dazu stößt auf Kritik des Kfz-Gewerbes.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Der Verband des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg hat seine umfassende Stellungnahme zum Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg eingereicht. Das Landesmobilitätsgesetz (LMG) soll die Leitlinien für eine klimafreundliche und leistungsfähige Mobilität in Baden-Württemberg bieten. Ziel ist, mehr Klimaschutz im Verkehr und mehr Lebensqualität sicherzustellen.

Der Entwurf zum geplanten Gesetz trifft auf scharfe Kritik des Kfz-Gewerbes, das nun dazu Stellung nahm. „Die vorgesehene Halterabgabe würde unsere Branche mit voller Wucht treffen und ist in ihrer jetzigen Form schlichtweg untragbar“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß. Für größere Autohäuser drohten jährliche Zusatzkosten in fünf- oder gar sechsstelliger Höhe. Das sei nicht nur unverhältnismäßig, sondern gefährde Arbeitsplätze und Betriebe in ganz Baden-Württemberg, so die Kritik des Kfz-Gewerbes.

In seiner Stellungnahme fordert der Verband, dass im Falle einer Einführung der Halterabgabe zwingend Ausnahmeregelungen für das Kfz-Gewerbe geschaffen werden müssen. „Wenn schon eine Abgabe kommen soll, dann bitte mit Augenmaß und wirtschaftlichem Sachverstand“, so Beuß. Ohne Ausnahmen oder Obergrenzen für betroffene Betriebe drohten ansonsten massive Wettbewerbsverzerrungen.

Individuelle Mobilität als Sündenbock

Der Verband kritisiert zudem die einseitige Fokussierung des Gesetzentwurfs auf den öffentlichen Nahverkehr. „Individuelle Mobilität wird hier zum Sündenbock gemacht, während die Realitäten im ländlichen Raum völlig ausgeblendet werden“, warnt Beuß. Dabei leistet gerade das Kfz-Gewerbe mit der Förderung von E-Mobilität und alternativen Antrieben einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Statt Zwangsabgaben brauche es nun Technologieoffenheit und Anreize für klimafreundliche Mobilität.

In der Stellungnahme weist der Verband auch auf die drohende Bürokratiebelastung hin, die durch die geplanten Regelungen entstehen würde. „Der bürokratische Aufwand wird im Gesetzentwurf massiv unterschätzt“, betont Beuß. „Was hier an zusätzlicher Verwaltung auf Betriebe und Kommunen zukommt, steht in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen.“

Der Verband appelliert an die Landesregierung, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Der vorliegende Entwurf sei dafür aber keine geeignete Grundlage. „Wir stehen bereit, konstruktiv an Lösungen mitzuarbeiten, die Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft in Einklang bringen“, so Beuß. Der Verband vertritt die Interessen von mehr als 3.800 Autohäusern und Werkstätten im Land.

(ID:50191033)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung