Gesellschafterdarlehen: Vorsicht bei Finanzspritzen
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Ein höchstrichterliches Urteil verschärft die steuerlichen Rahmenbedingungen für Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften. Gläubiger können Ausfälle vielfach nicht mehr geltend machen. Was Gesellschafter wissen sollten und welche Auswege bleiben.
Für mittelständische Unternehmen ist der Weg zu frischem Kapital oft steinig. Sie müssen für einen klassischen Bankkredit meist hohe Hürden überwinden. Auf der Suche nach alternativen Finanzierungsmodellen ziehen nicht wenige die Finanzkraft ihrer Gesellschafter in Betracht.
Doch für derlei Kreditgeber ist diese Variante mit Risiken behaftet, insbesondere wenn die Firma in die Insolvenz gerät. Ein neueres Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) verschärft die Gefahren für Gläubiger. Kommt es zu Forderungsausfällen, versagt der Fiskus inzwischen meist die steuerliche Anerkennung der entstandenen Verluste. Unternehmen sollten daher Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften dringend auf den Prüfstand stellen und bei Bedarf nachbessern. Dabei sollten sie auch mögliche Finanzierungsalternativen in Betracht ziehen. So können Gesellschafter drastische steuerliche Nachteile vermeiden.
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