Marktmacht der Hersteller
Gespräche im Kartellamt
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Das Wiener Peugeot-Urteil ist auch für den deutschen Autohandel relevant. Welche Bedeutung und Folgen der Direktvertrieb für den Markenhandel hat, möchte der ZDK den deutschen Wettbewerbshütern erläutern.
Falls die Händlerverbände rechtliche Schritte gegen ihre Hersteller oder Importeure erwägen, weil diese gegen Händlerverträge verstoßen, sichert der ZDK ihnen Unterstützung zu. Außerdem versprach Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), den Mitgliedern der Fachgruppe Fabrikatsvereinigung, Kontakt mit dem Bundeskartellamt aufzunehmen, um die besondere Situation des Kfz-Handels vor dem Hintergrund des Urteils des österreichischen Kartellgerichts zum Fall Peugeot zu erläutern.
Denn einige Markenhändler stellen fest, dass auch ihre Vertragspartner ihre Marktmacht missbrauchen. Ein erstes Gespräch zwischen Vertretern der Bundesbehörde und dem ZDK fand Anfang Juli statt. Dabei kam die Bedeutung des Wiener PSA-Urteils zur Sprache und die viel diskutierte Umstellung der Vertriebssysteme der Hersteller. Weitere Gespräche sollen folgen. Über die genauen Inhalte machte der Verband keine Angaben.
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