Energieeffizienzgesetz Größere Kfz-Betriebe müssen Energieverbrauch ermitteln

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Seit Januar 2025 müssen Unternehmen mit höheren Verbräuchen Maßnahmen ergreifen, die das Energieeffizienzgesetz vorgibt. Kfz-Betriebe sollten daher unbedingt ihren Endenergieverbrauch prüfen, rät der ZDK.

Autohäuser und Kfz-Werkstätten, die sehr energieintensiv arbeiten, können unter das Energieeffizienzgesetz fallen. Dann müssen sie in diesem Jahr Maßnahmen ergreifen, beispielsweise prüfen und anzeigen, welche Einsparmaßnahmen möglich sind. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Autohäuser und Kfz-Werkstätten, die sehr energieintensiv arbeiten, können unter das Energieeffizienzgesetz fallen. Dann müssen sie in diesem Jahr Maßnahmen ergreifen, beispielsweise prüfen und anzeigen, welche Einsparmaßnahmen möglich sind.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erinnert Kfz-Betriebe an das seit November 2023 geltende Energieeffizienzgesetz (EnEfG), da es je nach Unternehmensgröße auch Kfz-Werkstätten und Autohäuser betreffen kann. Das EnEfG basiert auf einer EU-Richtlinie und ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Weiterführende Informationen gibt das „Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Ziel des Gesetzes ist, den Energieverbrauch in Deutschland zu senken, um Klimaschutzziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren. Bis zum Jahr 2030 soll der Endenergieverbrauch um 26,5 Prozent gesenkt werden und um 45 Prozent bis 2045 (im Vergleich zu 2008). Das Gesetz betrifft Unternehmen aller Branchen, Behörden und Rechenzentren, die deshalb Maßnahmen wie Energieaudits, Energiemanagementsysteme und Abwärmenutzung ergreifen müssen.