Zugang zu Fahrzeugdaten GVA: Kfz-GVO soll erhalten bleiben

Von Nick Luhmann 3 min Lesedauer

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Ende Mai 2028 läuft die aktuelle Kfz-GVO aus. Für ihren Erhalt spricht sich jetzt der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) öffentlich aus. Der ZDK hatte dies bereits getan.

Ohne den Zugriff auf die vom Auto generierten Fahrzeugdaten können Servicebetriebe ihren Kunden nicht vollumfänglich Dienstleistungen anbieten. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Ohne den Zugriff auf die vom Auto generierten Fahrzeugdaten können Servicebetriebe ihren Kunden nicht vollumfänglich Dienstleistungen anbieten.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) hat sich im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission für die Fortsetzung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) ausgesprochen. Gleichzeitig fordert der Verband, den technischen Fortschritt verbindlich in die Verordnung zu integrieren. Der GVA ist die Interessenvertretung des freien Kfz-Teile-Großhandels und der Einzelhändler in Deutschland.

Hohe Bedeutung der Kfz-GVO für den Aftermarket

Die Kfz-GVO gilt als ein zentraler Rechtsakt für den freien Automotive Aftermarket in Europa. Sie regelt unter anderem den Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen für freie Werkstätten und Teilehändler.

Die derzeit gültige Verordnung läuft bis zum 31. Mai 2028. Die Verlängerung vor zwei Jahren berücksichtigte bereits Forderungen des GVA, des europäischen Dachverbands FIGIEFA und weiterer Marktteilnehmer, um die Kernbestimmungen des branchenspezifischen Kartellrechts aufrechtzuerhalten, teilte der GVA mit.

Nach Einschätzung des GVA hat sich das Marktumfeld seit Juni 2023 nicht grundlegend verändert. Fahrzeuge bleiben langlebige und komplexe Produkte, die regelmäßiger Wartung und Reparatur bedürfen. Der GVA betont, dass eine regulierende Verordnung notwendig sei, um wettbewerbskontrollierte Preise und flächendeckende Verfügbarkeit von Wartungs- und Reparaturdienstleistungen sicherzustellen.

ZDK hat sich ebenfalls für die Kfz-GVO ausgesprochen

Der ZDK hat sich in der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Zukunft der Kfz-GVO ebenfalls klar für eine Beibehaltung der Verordnung und der grundlegenden Prinzipien ausgesprochen, dabei aber eindeutig angemahnt, dass eine neue Version der Kfz-GVO im Zeitalter des softwaredefinierten und vernetzen Fahrzeuges in Begriffen und Aspekten eine Anpassung an die Chancen, Herausforderungen und Risiken der Digitalisierung erfordert, um den Europäischen Automotivesektor langfristig innovativ und wettbewerbsfähig zu halten.

Der ZDK hat sich in einer dezidierten Arbeitsgruppe aus Vertretern der freien Werkstätten und der Fabrikatsverbände detailliert mit den aktuellen und absehbaren technischen, kommerziellen und regulatorischen Trends und Risiken für die vertretenen Betriebe auseinandergesetzt, um die gemeinsamen Erwartungen an eine Neufassung der GVO zu definieren, so der ZDK.

Aus Sicht des ZDK seien die wettbewerbsrechtlichen Schutzbestimmungen der GVO im Zeitalter der digitalen und digitalisierten Ökosysteme mit ihrem Hang zur Konzentration auf wenige, dominante Anbieter ein entscheidendes Mittel, um in den Bereichen des automobilen Handels und der Werkstattdienstleistungen Innovation und attraktive Angebote im Sinne der Kunden zu schützen und zu fördern.

Das moderne Kraftfahrzeug werde sich im Sinne von Nachhaltigkeit und Anpassung an technische Neuerungen immer mehr zu einem System entwickeln, dass über die Lebenszeit hinweg nicht nur in seinem bei Kauf vorhandenen Funktionsumfang durch Reparatur erhalten wird, sondern durch Updates und Upgrades in Software, Hardware und Ausstattung ständig verbessert werden könne und müsse, so der ZDK.

EU muss Fahrzeugdatenzugang in die GVO aufnehmen

Die Europäische Kommission hat vor zwei Jahren den technischen Fortschritt in den begleitenden Leitlinien zur Kfz-GVO berücksichtigt. Diese Leitlinien sind jedoch rechtlich nicht bindend. Der GVA und der ZDK sehen darin eine Lücke, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnte. „Der technische Fortschritt und der Zugang zu Fahrzeugdaten lassen neue Monopole entstehen, wenn der Gesetzgeber keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreift“, so der GVA. Deshalb müsse die EU den Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen verbindlich in die Verordnung mitaufnehmen.

Der GVA hält die Fortsetzung der Kfz-GVO mit einer Anpassung an den technischen Fortschritt für notwendig, um die Wahlfreiheit von Millionen Autofahrern bei Reparatur und Wartung sowie wettbewerbsfähige Preise langfristig zu sichern.

Die Mitglieder des GVA sind laut eigenen Angaben Handelsunternehmen mit über 1.000 Betriebsstellen sowie Kfz-Teilehersteller und Anbieter technischer Informationen.

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