Der zum Ende des Jahres auslaufende Umweltbonus soll verlängert werden, kündigte am Montag Wirtschaftsminister Robert Habeck ein. Der Autohandel und die Verbände reagieren darauf erleichtert. Einen Haken gibt es jedoch für Plug-In-Hybride mit einer geringeren Reichweite und höherem CO2-Ausstoß: Für sie läuft die Förderung wie gehabt aus.
E-Autos lassen sich dank der „Innovationsprämie“ in Deutschland derzeit gut vermarkten.
(Bild: sp-x)
Der neue Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) verlängert die staatliche Förderung von Elektroautos bis Ende 2022. Diese war bisher bis zum Jahresende befristet.
Beim Autogipfel vor einem Jahr hatte die Politik die Zusage gegeben, die Ende 2021 auslaufende Prämie bis 2025 zu verlängern. Allerdings wird die Innovationsprämie nicht uneingeschränkt verlängert. Denn die Förderung für Plug-in-Hybride mit einer Reichweite von weniger als 60 Kilometern oder die mehr als 50 Gramm C02-Emissionen ausstoßen, soll am 31. Dezember 2021 nicht nur auslaufen, sondern verschärft werden.
Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn für den Kauf noch in diesem Jahr der Förderantrag gestellt wird. Und der kann nur dann gestellt werden, wenn das Fahrzeug auch zugelassen ist. In den bisherigen Richtlinien gilt das Zulassungsdatum als entscheidendes Datum für den Umweltbonus. Das für die Förderanträge zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Liste der förderfähigen E-Fahrzeuge (Stand 8.12.2021). Ab 1. Januar 2022 gilt dann für PHEV, dass sie nur förderfähig sind, wenn sie eine elektrische Mindestreichweite von mindestens 60 Kilometer Reichweite aufweisen oder weniger als 50 g CO2-Emissionen pro Kilometer haben.
Grundsätzlich reagierte das Kfz-Gewerbe auf die Nachricht aus dem Wirtschaftsministerium erleichtert. Erst vergangenen Freitag hatte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den neuen Wirtschaftsminister in einem Schreiben auf die immer noch ausstehende und von der vergangenen Bundesregierung mehrfach angekündigte Innovationsprämie hingewiesen.
„Unsere Betriebe, aber auch die Kundinnen und Kunden haben nun Rechtssicherheit, dass für die bestellten Fahrzeuge bei der Auslieferung auch im nächsten Jahr die bisherige Förderungspraxis weiter gültig ist“, sagte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.
Förderantrag für Plug-in-Hybride bei fehlender Reichweite und mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß muss noch 2021 gestellt werden
Bislang hatte die Branche befürchtet, dass trotz der Versprechen der Politik die bisherige Richtlinie ersatzlos auslaufen könnte. Der Kfz-Handel sah sich deshalb stark unter Druck und befürchtete einen Einbruch des E-Marktes, der ohnehin stark unter den Lieferverzögerungen der Hersteller leidet. Mehrfach hatte der ZDK deshalb die neue Förderrichtlinie eingefordert.
Wäre die Richtlinie nun ersatzlos ausgelaufen, hätten Tausende bereits bestellte, aber noch nicht ausgelieferte E-Fahrzeuge keine Prämie erhalten. Bis Ende 2022 gilt die Innovationsprämie nun so fort. Allerdings sollte sich der Handel im Einzelfall genau über die Lieferfähigkeit informieren. Laut einem aktuellen Bericht der Zeitschrift „Auto Motor und Sport Moove“ vom 7. Dezember haben einige Modelle eine Lieferzeit von mehr als einem Jahr, etwa der Audi Q4 E-Tron oder der Plug-in-Hybrid Mercedes GLE 350 e.
Weitere Änderungen ab 2023
Ab 2023 müssen sich Autokäufer auf Veränderungen bei der Förderung einstellen. Für Käufer von Plug-in-Hybriden mit einer maximalen Reichweite von weniger als 60 Kilometer und mehr als 50-Gramm CO2-Ausstoß, greifen die Änderungen wie gesagt noch in diesem Jahr. Wie sich das konkret bei den Autohändlern auswirkt und wie viele Kunden deshalb leer ausgehen werden, kann der ZDK bisher noch nicht absehen.
Ab dem Jahr 2023 sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, wie das Wirtschaftsministerium am Montag in Berlin mitteilte. Dieser solle über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden – so steht es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP.
Habeck betonte: „Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten.“ Bis zur Neuaufstellung solle aber Kontinuität gesichert werden. Käufer von rein elektrisch betriebenen Autos erhalten demnach im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert.
Mitte des vergangenen Jahres war die bestehende Kaufprämie („Umweltbonus“) für E-Autos und Plug-in-Hybride über eine Innovationsprämie erhöht worden. Der Bund hatte dazu seine Förderung beim Kauf solcher Fahrzeuge verdoppelt, befristet bis Ende 2021. Das hatte zu stark steigenden Neuzulassungen geführt. Allein im November sind knapp 65.000 Anträge für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen.
Stand: 08.12.2025
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VDIK warnte vor zu starkem Abschmelzen des Bonus nach 2022
Auf die Ankündigung aus dem Wirtschaftsministerium reagierte Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDK), mit Erleichterung. Gleichzeitig warnte er nach 2022 „vor einem zu starken Abschmelzen des Umweltbonus in den kommenden Jahren“. Die Prämie bleibe für den Markthochlauf der Elektromobilität mittelfristig sehr wichtig.
Für die nun angekündigte Verlängerung der Innovationsprämie bis Ende 2022 braucht es allerdings noch die Veröffentlichung der Förderkriterien bis Ende 2021 seitens des Bundeswirtschaftsministeriums. Das hat das Ministerium am Montag angekündigt, zeitnah zu tun.