Urteil Handyverbot am Steuer gilt auch für Kfz-Mechatroniker bei der Arbeit

Quelle: sp-x 1 min Lesedauer

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Die Frage, welche technischen Geräte unter das Handyverbot am Steuer fallen, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Das OLG Schleswig hatte nun in einem speziellen Fall zu entscheiden.

Das Handyverbot am Steuer gilt nicht nur für Handys.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Das Handyverbot am Steuer gilt nicht nur für Handys.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Neben Handy und Tablet ist auch die Nutzung eines Kfz-Diagnosegeräts am Steuer verboten. Das musste ein Automechaniker vor dem Oberlandesgericht Schleswig erkennen.

Der Werkstattmitarbeiter hatte während einer Probefahrt den Fehlerspeicher eines Kunden-Pkw ausgelesen und das nötige Gerät währenddessen in der Hand gehalten. Dabei war er von der Polizei erwischt worden.

Technologieoffener Ansatz

Gegen Geldbuße und Punkt wehrte er sich jedoch erfolglos. Das Gericht konnte keinen gravierenden Unterschied zwischen einem Mobiltelefon und dem mit einem Bildschirm ausgerüsteten Diagnose-Werkzeug erkennen.

Die Straßenverkehrsordnung wähle bei dem sogenannten „Handyverbot“ einen technologieoffenen Ansatz, heißt es in der Begründung. Die Probefahrt mit Diagnosegerät wäre demnach nur im nicht-öffentlichen Bereich erlaubt gewesen. (Az.: II ORbs 15/23)

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