Hauptuntersuchung: Richtlinien-Inkompetenz
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Werkstätten, die HU-Kunden wegschicken, ewig lange Schlangen vor den Prüfstellen der Überwacher: Eigentlich hätte die HU-Scheinwerferrichtlinie ab dem 2.1.2018 zum großen Chaos führen müssen. Doch genau dieses blieb überraschenderweise aus.
Warum gibt es Sprüche? Gute Frage! Meist sollen sie ein Thema „leicht“ transportieren, sollen Ernstes kurz und knackig und oft auch mit einem gewissen Augenzwinkern rüberbringen. Sie eignen sich auch prima als Einleitung, z. B. für einen Artikel. In Sachen Prüfung von Fahrzeugscheinwerfern im Zuge der Hauptuntersuchung – Stichwort HU-Scheinwerferprüfrichtlinie – würde wohl dieser leicht abgewandelte Spruch gut passen: „Ist der Ruf erst ruiniert, prüft’s sich gänzlich ungeniert.“
Ende letzten Jahres war eines klar: Etliche Werkstätten erfüllten als HU-Prüfstützpunkt nicht die gesetzlichen Vorschriften, sprich, sie verfügten nicht über einen ausreichend ebenen bzw. abgenommenen Scheinwerferprüfplatz. Dabei hatte die überwiegende Mehrheit keine Lust auf Suppe. Eine Suppe, die sie als Betroffene auslöffeln durften. Eingebrockt hatte ihnen diese aus Sicht einiger mal wieder der Gesetzgeber. Motto: „Sch…EU, Sch…Staat“ usw. Auch die technische Sinnhaftigkeit der Richtlinie zweifelten viele an: „Bei unseren krummen und kaputten Straßen“ oder „Wenn ich von vier abgefahrenen Reifen einen erneuere, dann stimmt die Scheinwerfereinstellung eh nicht mehr, was soll da ein auf ein paar Millimeter nivellierter Boden?“, lauteten Kommentare, die man unter anderem auf www.kfz-betrieb.de las.
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