OLG-Urteil zu Stellantis Hersteller müssen Fahrzeugdaten offenlegen

Aktualisiert am 22.01.2025 Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Autohersteller müssen Kfz-Werkstätten den Zugang zu den Fahrzeugen ermöglichen, den die Betriebe zur Reparatur und Wartung brauchen. Eine technische Blockade ist illegal, so das Oberlandesgericht Köln und wies den Revisionsantrag von Stellantis zurück. Nun ist die EU am Zug.

Wenn Werkstätten Autos prüfen oder warten, sind sie heute auf die Fahrzeugdaten und elektronischen Zugang zum Fahrzeug angewiesen.(Bild:  Heike Wippermann)
Wenn Werkstätten Autos prüfen oder warten, sind sie heute auf die Fahrzeugdaten und elektronischen Zugang zum Fahrzeug angewiesen.
(Bild: Heike Wippermann)

Das Oberlandesgericht Köln hat bestätigt, dass Autohersteller den elektronischen Zugang zu ihren Fahrzeugen zur Verfügung stellen müssen, damit Kfz-Betriebe die Autos ihrer Kunden reparieren können. Der Revisionsantrag von Stellantis wurde daher abgelehnt und das Urteil des Landgerichts Köln aus dem April 2024 bestätigt.

OBD-Ports dürfen nicht blockiert werden

In diesem Urteil wurden herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zum OBD-Port als rechtswidrig eingestuft. Mit dieser Entscheidung stärkt das Kölner OLG nicht nur die Rechte der Verbraucher, sondern verschafft auch den Kfz-Betrieben die notwendige Rechtssicherheit.